Wertfortschreibung

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Sophia GrundsteuerDigital
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Sophia GrundsteuerDigital
  • Umsetzung wird geprüft

Sehr geehrter Herr Burow,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aktuell bieten wir §222 BewG nicht in unserem Programm an. Gerne nehmen wir Ihren Beitrag als Idee/Verbesserungsvorschlag an und geben diesen nun zur Überprüfung weiter an unsere Entwicklung. Sobald es Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt, teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und wünschen Ihnen frohe Festtage, einen guten Rutsch ins neue Jahr sowie viel Glück und Gesundheit für 2025.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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laura kinny

Sehr geehrtes Ihr GrundsteuerDigital Team,

was bedeutet es, dass § 222 BewG nicht im Programm angeboten wird. Bedeutet dies, dass im Falle von Nach-, Art-, Wert- sowie Art- und Wertfortschreibung keine Berechnung möglich ist? Trotz korrekter Dateneingabe erhalten wir bei diesen Erklärungen die Hinweis, dass eine Steuerberechnung aufgrund folgender Datenfehler nicht möglich sei: 

  • Auf den 01.01.2022 darf nur eine Hauptfeststellung eingegeben werden.
  • Sie haben eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (Bewertungsstichtag) getätigt. Das angegebene Baujahr des Gebäudes mit der laufenden Nummer 1 muss vor diesem Bewertungsstichtag liegen.

Veranlagungsgrund, - zeitraum und Baujahr sollten allerdings korrekt angegeben sein. Irritierend ist, dass 

Viele Grüße,

L. Kinny

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Sehr geehrte Frau Kinny,


vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Berechnung findet statt, jedoch werden wir die Wertgrenze aus §222 Abs. 1 BewG nicht im Programm anzeigen.

Wir möchten Sie bitten, über das Zahnrad-Symbol in der entsprechenden Feststellungserklärung die Hinweise zum Validierungsfehler zu prüfen.

Image 1693

Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, senden Sie uns bitte die Feststellungserklärungsnummer zu. Wir prüfen die Details dann gerne noch einmal für Sie.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Nicht geplant

Sehr geehrter Herr Burow,

vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag. 


Nach Prüfung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die vorgeschlagene Änderung derzeit nicht umsetzbar ist. Die Berechnung findet statt, jedoch werden wir die 15k Wertgrenze aus §222 Abs. 1 BewG nicht im Programm anzeigen. 

Wir danken Ihnen dennoch für Ihren wertvollen Hinweis und stehen Ihnen weiterhin für Fragen oder Anregungen zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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lucas

Liebes Grundsteuer-Digital-Team,

wäre es zur leichteren Überprüfung der 15k Wertgrenze dann zumindest möglich, im Bereich "Steuerberechnung" einen zusätzlichen Reiter einzufügen über den man die Grundsteuerwerte der bereits übermittelten Erklärungen einsehen kann (ähnlich wie der Reiter "Flurstück-Navigation" mit dem man die Flurstücke der Erklärung leicht überblicken kann)?

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Sophia GrundsteuerDigital
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