gewerblicher Keller in Einfamilienhaus - Nutzfläche kann nicht angegeben werden

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Wir haben den Fall eines Einfamilienhaus mit einer anteiligen gewerbliche Nutzfläche im Untergeschoss, welche aber <50% der Gesamtfläche beträgt (Berlin Bundesmodell). Wenn man da Objekt als Einfamilienhaus anlegt, kann man bei Wohngrundstück lediglich Wohnungen anlegen jedoch keine Nutzfläche. Die Felder für Nutzfläche sind alle ausgegraut. Warum ist dies so? Die Nutzfläche ist doch für die Berechnung des Grundsteuerwertes relevant.

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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis. Wir haben Ihr Anliegen geprüft und können folgendes dazu mitteilen:

Wenn bei der Gebäudeart die Auswahl „Einfamilienhaus“ getroffen wird, wird automatisch das Ertragswertverfahren zur Bewertung angewendet. In diesem Verfahren wird keine separate Nutzfläche im eigentlichen Sinne berücksichtigt – daher sind entsprechende Eingabefelder im Formular ausgegraut.

Eine genaue Abgrenzung der Gebäudearten und deren Relevanz im Bewertungsverfahren finden Sie unter A 249.1 ff. in der folgenden Handreichung:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/878564/

Wie mit der Wohn- und Nutzfläche dennoch umzugehen ist, entnehmen Sie bitte den amtlichen Ausfüllanleitungen oder unserem Hilfecenter-Artikel:

https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/wohn-nutzflaeche-des-gebaeudes-in-m%C2%B2/

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Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team