Flächenberechnung fehlerhaft?

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In der Feststellungserklärung -> Steuerberechnung kommt folgende Fehlermeldung

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Beheben kann ich diesen Fehler, indem ich unter Grundstücksgröße die errechnete Anteilige Fläche eintrage, die aufgrund des Miteigentumanteils auf meinen Mandanten entfällt.

In diesem Fall 1 Grundstück, gesamtfläche 3.111 qm bestehend aus zwei Flurnummern in Thüringen -> Bundesmodell.

Das Programm erwartet, dass unter Fläche 34qm eingebe, Anteil von 110/10000 obwohl ich in der Erfassung der Grundstücksteile die Fläche voll eingebe und natürlich den Anteil an der jeweiligen Flurnummer

Finde ich zwar seltsam, aber gut wenn es so sein soll.

Anderseits:

Gleicher Mandant, Miteigentumsanteil an einem Grundstück in Niedersachsen.

Dort die Grundstücksgröße voll eingegeben. 4.154qm. Grundstück besteht aus 5 Flurnummern

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und entsprechend in den Grundstücksteilen die jeweilige volle Fläche und den Anteil

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Ergebnis der Steuerberechnung ohne ausgeworfenen Fehler.

nun weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob die Finanzverwaltung in Niedersachen an der Stelle eine andere Angabe als die in Thürigen möchte, würde mich aber wundern, wenn dem so sein sollte.

Abgesehen davon, so oder so, warum muss ich überhaupt eine "Fläche des Grundstücks" eintragen, kann sich das Programm das bitte selbst errechnen?

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Eselgrimm, 

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Als Fläche des Grundstücks wird der jeweilige Anteil angegeben. Weiterhin wird in Niedersachsen kein BRW bzw. keine Fläche des Grundstücks benötigt, dies zieht sich Elster bzw. das FA automatisch. Wir raten unseren Kunden jedoch zur Eintragung, damit ein Berechnung stattfinden kann. Im Bundesmodell hingegen, muss ein Eintrag der Fläche /BRW stattfinden. 

Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung 😊 

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Eselgrimm, 

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Als Fläche des Grundstücks wird der jeweilige Anteil angegeben. Weiterhin wird in Niedersachsen kein BRW bzw. keine Fläche des Grundstücks benötigt, dies zieht sich Elster bzw. das FA automatisch. Wir raten unseren Kunden jedoch zur Eintragung, damit ein Berechnung stattfinden kann. Im Bundesmodell hingegen, muss ein Eintrag der Fläche /BRW stattfinden. 

Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung 😊 

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team