Bescheid zur Wertfortschreibung oder Nachfeststellungen in Baden-Württemberg von Amtswegen
Guten Tag Zusammen,
in Baden-Württemberg werden Bescheide zu Wertfortschreibungen und auch Nachfeststellungen von Amtswegen bekanntgegeben.
Die Grundstücksdaten können zwar erfasst werden, aber da keine Feststellungerklärung erstellt wurde, kann der neue Bescheid nicht zugeordnet bzw. geprüft werden. Wie ist hier die richtige Vorgehensweise bei der Erfassung der geänderten Daten, damit die Bescheid zugeordnet und geprüft werden können und gegebenenfalls auch Einspruch eingelegt werden kann.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Sehr geehrte Frau Reinalter,
vielen Dank für Ihre Nachricht und bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung. Nach interner Rücksprache haben wir Ihr Anliegen geprüft und dies ist ein Fall für die „Feststellungserklärung ohne vorherige Deklaration”.
Gerne verlinken wir Ihnen unseren Hilfecenter Artikel zum Thema „Einspruch & weitere ELSTER-Nachrichten ohne übermittelte Feststellungserklärung". Wir werden ebenfalls einen ausführlichen Artikel zu Ihrem Fall ergänzen.
Bitte beachten Sie zudem, dass die erste ELSTER-Nachricht, welche über eine solche Feststellungserklärung versendet wird, wird mit 20,- € zzgl. 19% USt veranschlagt und wird auf den Mindestumsatz angerechnet.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team