NRW Mischnutzung

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Hallo. Ich möchte zu einem Grundstück in NRW eine Mischnutzung  mit verschieden Bauten erstellen, allerdings erscheint die Option "Gebäude" nicht.  Vielen Dank im Voraus. Grüße Achim

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GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

damit die Option „Gebäude“ angezeigt wird, sind einige Voraussetzungen zu beachten:

  • Bitte stellen Sie sicher, dass als Bundesland NRW ausgewählt ist.
  • Wechseln Sie anschließend in den Tab „Grundstück“ und wählen Sie unter „Art des Grundstücks“ die Option „gemischt genutztes Grundstück“ aus.
  • Danach können Sie die entsprechenden Angaben im Tab „Nichtwohngrundstücke“ vornehmen – dort erscheint dann auch die Möglichkeit, Gebäude zu erfassen.Image 1737

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Achim Bayer
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

damit die Option „Gebäude“ angezeigt wird, sind einige Voraussetzungen zu beachten:

  • Bitte stellen Sie sicher, dass als Bundesland NRW ausgewählt ist.
  • Wechseln Sie anschließend in den Tab „Grundstück“ und wählen Sie unter „Art des Grundstücks“ die Option „gemischt genutztes Grundstück“ aus.
  • Danach können Sie die entsprechenden Angaben im Tab „Nichtwohngrundstücke“ vornehmen – dort erscheint dann auch die Möglichkeit, Gebäude zu erfassen.Image 1737

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Super, herzlichen Dank, das war ein sehr nützlicher Tipp. 

Wenn Sie mir jetzt noch sagen wo/wie ich ein separates Gebäude auf diesem Grundstück als Wohngebäude erfassen kann und wo ich eine gewerbliche Nutzung und Wohnung eines Gebäudes eintragen kann, wäre es perfekt. Herzlichen Dank und Grüße Achim

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GrundsteuerDigital

Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung - es freut uns, dass der Hinweis hilfreich war.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine steuerliche Beratung vornehmen dürfen. Die konkrete Einordnung hängt immer vom jeweiligen Objekt und dessen Nutzung ab.

Grundsätzlich gilt im Bundesmodell:

  • Es wird zwischen Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren unterschieden.
  • Ertragswertverfahren: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum
  • Sachwertverfahren: alle anderen Grundstücksarten

Je nach Verfahren sind unterschiedliche Angaben erforderlich:

  • Im Ertragswertverfahren wird die Wohnfläche berücksichtigt
  • Im Sachwertverfahren die Brutto-Grundfläche

Eine gleichzeitige Erfassung beider Werte ist systemseitig nicht vorgesehen.

Die genaue Zuordnung der wirtschaftlichen Einheit (z. B. bei gemischter Nutzung) ist im Anwendungserlass (A 249.1 – Grundstücksarten; Abgrenzung) geregelt. Auch die Ermittlung der Flächen richtet sich nach der Wohnflächenverordnung bzw. der DIN 277.

Je nachdem, zu welchem Ergebnis diese Abgrenzung führt, sind die entsprechenden Angaben im Portal vorzunehmen. Auch die Frage, wie z. B. Wohn- oder Gewerbeflächen im jeweiligen Verfahren zu berücksichtigen sind, ergibt sich aus dem Anwendungserlass.

Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, hierzu Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt zu halten – insbesondere, wenn eine getrennte Bewertung (z. B. für ein Wohngebäude) in Betracht kommt. In solchen Fällen kann ggf. ein eigenes Aktenzeichen vergeben werden, sodass das Wohngebäude separat erfasst werden kann und nicht im Sachwertverfahren mit anderen Nutzungen zusammengeführt werden muss.


Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Achim Bayer

... das war wieder sehr hilfreich - herzlichen Dank und schönes Wochenende. Liebe Grüße Achim Bayer