Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung auf 1. Januar 2026
Hallo zusammen.
Ich bin vom FA aufgefordert, für einen Mandanten Erklärungen über eine Wert-, Art- und ZUrechnungsfortschreibung auf den 1.1.2026 abzugeben. Hintergrund: Der Mandant hat in 2025 ein Objekt gekauft, das im gleichen Jahr in 180 Wohn- und Teileigentumseinheiten aufgeteilt worden ist und baulich fertig gestellt worden ist; mit etwas Glück sind es "nur" 105 wirtschaftliche Einheiten.
Ich habe alles im Vorerfassungsbogen in Excel eingetragen, denn da geht die Massendatenbearbeitung für mein Empfinden dann doch um einiges schneller. Der Vorerfassungsbogen ist auch prinzipiell ohne Fehler importfähig.
Meine Probleme:
1. Ich kann - wenn ich das richtig sehe - leider keine Wert-, Art und Zurechnungsfortschreibung auf einmal anlegen. Aber so ist es vom FA gefordert. Ich möchte aufgrund der Anzahl auch ungern alles doppelt anlegen (erst Wertfortschreibung, dann Art- und Zurechnungsfortschreibung). Habe ich etwas übersehen?
2. All das soll ja auf den 1. Januar 2026 erfolgen. Kann ich den Feststellungszeitpunkt und den Grund der Feststellung irgendwie bereits beim Import hinterlegen oder muss ich 210 (oder mit Pech 360) Dropdownfelder auswählen?
Danke und Gruß
Oliver Stehmann
Liebes Community-Mitglied,
vielen Dank für Ihre Geduld.
Zu Ihren Fragen:
1. Kombination von Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung
1.1 Zurechnungsfortschreibung
Der ELSTER-Datensatz sieht aktuell keine aktive Übermittlung einer Zurechnungsfortschreibung vor, da diese grundsätzlich von Amts wegen durch das Finanzamt erfolgt. Das bedeutet: Sobald dem Finanzamt die entsprechenden Eigentumsverhältnisse bekannt sind, wird die Zurechnungsfortschreibung dort automatisch angestoßen.
Vor diesem Hintergrund würden wir empfehlen, hier ggf. noch einmal direkt beim Finanzamt nachzufragen, wie die konkrete Erwartung in Ihrem Fall ist – insbesondere, da Sie die Erklärungen ohnehin für den neuen Eigentümer abgeben.
Ergänzend: Wir bieten zwar eine Möglichkeit zur Abbildung einer Zurechnungsfortschreibung in der Anwendung an (siehe:
https://hilfe.grundsteuer-digital.de/support/solutions/articles/101000537675-zurechnungsfortschreibung),
diese ist jedoch nicht im Massenverfahren nutzbar. Sie dient primär dazu, dem Finanzamt eine Zurechnungsänderung frühzeitig anzuzeigen, bevor dort entsprechende Erkenntnisse vorliegen.
1.2 Wert- und Artfortschreibung
Da Sie sich auf das Bundesmodell beziehen, können Wert- und Artfortschreibungen regulär über die entsprechenden Dropdown-Auswahlen in der Feststellungserklärung vorgenommen werden.
2. Feststellungszeitpunkt und Grund der Feststellung im Vorerfassungsbogen
Der Vorerfassungsbogen dient ausschließlich der Erfassung der Grundstücksdaten. Feststellungsrelevante Angaben können dort nicht vorbelegt werden.
Empfohlene Vorgehensweise:
Nach dem Import der Daten können Sie über:
Feststellungserklärungen → Massenverarbeitung → „Feststellungserklärung neu anlegen“ alle benötigten Erklärungen gesammelt erzeugen.
Im Anschluss lassen sich diese über die entsprechende Massenfunktion auch gesammelt übermitteln, sodass Sie den manuellen Aufwand zumindest deutlich reduzieren können. Weitere Informationen zur Massenverarbeitung finden sie unter: https://hilfe.grundsteuer-digital.de/support/solutions/articles/101000533370-massenverarbeitung
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team