Berücksichtigung befreiter Gebäude

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Liebes GrSt-Digital Team,

ich habe eine Frage zur Steuerberechnung:

Bei einem Grundstück mit mehreren Gebäuden, wovon einige Gebäude komplett befreit und andere Gebäude zum Teil befreit sind, verstehe ich nicht, wieso die Berücksichtigung der Steuerbefreiung nicht direkt bei der Berechnung des Gebäudesachwerts der einzelnen Gebäude erfolgt. Die dem Zivilschutz dienenden Flächen werden direkt abgezogen – m. E. müssten auf dieser Ebene direkt auch die befreiten Flächen abgezogen werden, da diese nicht für die Besteuerung von Bedeutung sind und demgemäß nach § 219 Abs. 3 BewG auch keine Feststellung zu diesen Flächen erfolgen dürfte.

Nach dem aktuellen Berechnungsmodell von Grundsteuer-Digital haben die befreiten Flächen mittelbar Einfluss auf den Grundsteuerwert, da sie bspw. Einfluss auf die Auswahl der Wertzahl nach Anlage 43 zum BewG haben. Ferner führt aktuell eine Kernsanierung bei einem vollständig befreiten Gebäude zu einem höheren Grundsteuerwert, obwohl das Gebäude doch vollständig befreit ist.

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