Berücksichtigung befreiter Gebäude
Liebes GrSt-Digital Team,
ich habe eine Frage zur Steuerberechnung:
Bei einem Grundstück mit mehreren Gebäuden, wovon einige Gebäude komplett befreit und andere Gebäude zum Teil befreit sind, verstehe ich nicht, wieso die Berücksichtigung der Steuerbefreiung nicht direkt bei der Berechnung des Gebäudesachwerts der einzelnen Gebäude erfolgt. Die dem Zivilschutz dienenden Flächen werden direkt abgezogen – m. E. müssten auf dieser Ebene direkt auch die befreiten Flächen abgezogen werden, da diese nicht für die Besteuerung von Bedeutung sind und demgemäß nach § 219 Abs. 3 BewG auch keine Feststellung zu diesen Flächen erfolgen dürfte.
Nach dem aktuellen Berechnungsmodell von Grundsteuer-Digital haben die befreiten Flächen mittelbar Einfluss auf den Grundsteuerwert, da sie bspw. Einfluss auf die Auswahl der Wertzahl nach Anlage 43 zum BewG haben. Ferner führt aktuell eine Kernsanierung bei einem vollständig befreiten Gebäude zu einem höheren Grundsteuerwert, obwohl das Gebäude doch vollständig befreit ist.
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Zufriedenheit von lucas vor 4 Wochen
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Liebes Community-Mitglied,
vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung.
Wir können nachvollziehen, dass Sie die gewählte Berechnungsmethodik kritisch sehen. Die von Ihnen angesprochenen Überlegungen hinsichtlich möglicher Bewertungsunterschiede wurden von Ihnen ausführlich dargelegt.
Wir haben Ihnen die Vorgehensweise der Berechnung bereits mehrfach erläutert. Diese beruht auf neben dem Erlass auf zugrunde liegenden Bescheiden sowie Rücksprachen mit diversen Finanzdirektionen und Berufsträgern; eine hiervon abweichende Berechnung können wir daher ohne Nachweise nicht vornehmen.
Sollten Sie die zugrunde liegende Berechnung weiterhin für unzutreffend halten, empfehlen wir Ihnen, sich hierzu an die für Sie zuständige Oberfinanzdirektion bzw. die Finanzverwaltung zu wenden.
Selbstverständlich gilt: Sollte Ihnen ein Bescheid vorliegen, aus dem sich eine von unserer Berechnung abweichende Bewertung ergibt, lassen Sie uns diesen gerne zukommen. Wir werden den Bescheid prüfen und unsere Berechnung – sofern erforderlich – entsprechend anpassen.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team