Wirtschaftliche Einheit mit DREI verschiedenen Bodenrichtwerten

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Für eine wirtschaftliche Einheit muss ich zwei Flurstücke mit drei verschiedenen Bodenrichtwerten (erstes Flurstück Wohnbaufläche, zweites Flurstück je teilweise Außenbereich und L+F) erfassen.

Das Vorgehen ist mit dem FA abgestimmt, der Fall ist aber bisher programmseitig nicht vorgesehen.

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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Halbe,

hier ein Ausschnitt unseres Artikels im Hilfecenter zu dem Thema.

HINWEIS: Sofern die Flächen eines oder mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit in mehr als zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen, addieren Sie bitte die Fläche der dritten und weiteren Bodenrichtwertzonen zu einer der beiden Teilflächen. Bitte tragen Sie in diesem Fall zusätzlich die weiteren Flächen und Bodenrichtwerte bei „Weitere Angaben“ in Reiter „Basis“ ein. Beispiel: „Das Grundstück liegt abweichend von den Eintragungen in der Anlage Grundstück in drei Bodenrichtwertzonen. Die Flächen verteilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen: (…).“

https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/bodenrichtwert/

Viele Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

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GrundsteuerDigital
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ramona bergmann

Das gleiche Problem habe ich auch

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Hier ein Flurstück mit drei verschiedenen Bodenrichtwerten - gleiches Problem.

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Sie schreiben "Das Vorgehen ist mit dem FA abgestimmt". Wurde Ihnen eine Vorgehensweise hinsichtlich der Erfassung für die Feststellungserklärung empfohlen? (die dann ggf. in GrundsteuerDigital umgesetzt werden kann, wenn auch ELSTER mit macht)

Mein Kenntnisstand aus einem Gespräch mit einem steuerlichen Berater, der sich in dieser Hinsicht schon mit der Finanzverwaltung ausgetauscht hat:

Sowohl die Papier-Vordrucke als auch die ELSTER-Schnittstelle erlauben nur die Angabe von Teilflächen mit maximal zwei verschiedenen Bodenrichtwerten.

Der o.g. Berufsträger hat hier von dem Gespräch mit der Finanzverwaltung in Hessen berichtet. Von dort kam die Aussage, man möge die Teilflächen für zwei Bodenrichtwertzonen in den angebotenen Dialogen erfassen bzw. im Formular angeben, und die Angaben für die dritte Teilfläche incl. dem zugehörigen Bodenrichtwert in dem Feld "weitere Angaben" zu den Angaben für die wirtschaftliche Einheit erfassen.

vgl. https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/370-flurstuck-mit-3-unterschiedlichen-bodenrichtwerten

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markus halbe
Quote from Walter Deinzer DATEV eG

Sie schreiben "Das Vorgehen ist mit dem FA abgestimmt". Wurde Ihnen eine Vorgehensweise hinsichtlich der Erfassung für die Feststellungserklärung empfohlen? (die dann ggf. in GrundsteuerDigital umgesetzt werden kann, wenn auch ELSTER mit macht)

Mein Kenntnisstand aus einem Gespräch mit einem steuerlichen Berater, der sich in dieser Hinsicht schon mit der Finanzverwaltung ausgetauscht hat:

Sowohl die Papier-Vordrucke als auch die ELSTER-Schnittstelle erlauben nur die Angabe von Teilflächen mit maximal zwei verschiedenen Bodenrichtwerten.

Der o.g. Berufsträger hat hier von dem Gespräch mit der Finanzverwaltung in Hessen berichtet. Von dort kam die Aussage, man möge die Teilflächen für zwei Bodenrichtwertzonen in den angebotenen Dialogen erfassen bzw. im Formular angeben, und die Angaben für die dritte Teilfläche incl. dem zugehörigen Bodenrichtwert in dem Feld "weitere Angaben" zu den Angaben für die wirtschaftliche Einheit erfassen.

vgl. https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/370-flurstuck-mit-3-unterschiedlichen-bodenrichtwerten

Hallo Herr Deinzer, 

die Sorge, dass man hier letztlich an der ELSTER-Schnittstelle scheitert, hat sich mir inzwischen auch erschlossen. In meinem Fall musste der Fall zunächst in fachlicher Hinsicht abgeklärt werden, die technische Seite wurde noch nicht diskutiert.

Da es offenbar kein Einzelfall ist, wäre es (wieder einmal) eine ernüchternde Erkenntnis, wenn sich der Fall nicht abbilden lässt. Wenn die ELSTER-Schnittstelle nicht mitspielt, ist das eine Sache. Ich würde mich aber doch freuen, wenn die Steuerberechnung trotzdem von GrundsteuerDigital geliefert werden könnte. Von der Mandantschaft wird diese als ganz wesentliche Komponente der Dienstleistung und oftmals als wesentlicher Grund dafür wahrgenommen, die Erklärung nicht selbst zu erstellen. Es wäre enttäuschend, wenn man die Steuerberechnung in solchen Fällen "zu Fuß" erledigen und in eine den Mandanten zumutbare Form bringen müsste.

Ein entsprechender Fehlerhinweis hinsichtlich der nur ohne die dritte (vierte, fünfte...?) Teilfläche möglichen ELSTER-Übermittlung und dem resultierenden Erläuterungs- oder Nachsendebedarf an das FA ist in vergleichbaren Fällen aus den "Original"-DATEV-Programmen bekannt - dort also kein Problem.

Freundliche Grüße

Markus Halbe

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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Halbe,

hier ein Ausschnitt unseres Artikels im Hilfecenter zu dem Thema.

HINWEIS: Sofern die Flächen eines oder mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit in mehr als zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen, addieren Sie bitte die Fläche der dritten und weiteren Bodenrichtwertzonen zu einer der beiden Teilflächen. Bitte tragen Sie in diesem Fall zusätzlich die weiteren Flächen und Bodenrichtwerte bei „Weitere Angaben“ in Reiter „Basis“ ein. Beispiel: „Das Grundstück liegt abweichend von den Eintragungen in der Anlage Grundstück in drei Bodenrichtwertzonen. Die Flächen verteilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen: (…).“

https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/bodenrichtwert/

Viele Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

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martin hangarter
Quote from Maya GrundsteuerDigital

Sehr geehrter Herr Halbe,

hier ein Ausschnitt unseres Artikels im Hilfecenter zu dem Thema.

HINWEIS: Sofern die Flächen eines oder mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit in mehr als zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen, addieren Sie bitte die Fläche der dritten und weiteren Bodenrichtwertzonen zu einer der beiden Teilflächen. Bitte tragen Sie in diesem Fall zusätzlich die weiteren Flächen und Bodenrichtwerte bei „Weitere Angaben“ in Reiter „Basis“ ein. Beispiel: „Das Grundstück liegt abweichend von den Eintragungen in der Anlage Grundstück in drei Bodenrichtwertzonen. Die Flächen verteilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen: (…).“

https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/bodenrichtwert/

Viele Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

Doch, das ist ein Fehler. Nämlich ein Fehler der hier verkauften Software.

Es kann doch nicht sein, dass wir eine Software kaufen, die dann letztlich nicht mehr kann als Elster selbst, mit der Begründung: "Elster-Schnittstelle kann das nicht"

Ich erwarte von einer Software die ich kaufe, weil sie mir Vereinfachung verspricht:

Die Software kann das, was sie können muss, nämlich beliebig viele Flächen zu einem Grundstück eingeben mit den zugehörigen Bodenrichtwerten. Wenn das nun die Elster-Schnittstelle nicht kann, dann ist mir als Software-Käufer und -Anwender das doch Jacke wie Hose. Dazu habe ich doch die Software: Dort wird im Hintergrund für mich die Arbeit erledigt, nämlich die für die Elster-Schnittstelle zu vielen Flächen entsprechend der rechtlichen Vorgaben zusammengefasst und ggf. in einerm Erläuterungsteil automatisch mit aufgenommen. Das ist schlicht fehlende Programmierarbeit.

Ich bitte um Rückmeldung, wann der Fehler behoben wird.