Grundstücksfläche der Berechnung stimmt nicht mit den vorhandenen Daten überein

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Die Grundstücksfläche in der Berechnung weicht von der eingegebenen und der in den Übersichten gezeigten ab. Ich habe testweise die Flächengröße geändert, die Änderungen werden zwar in der Anzeige berücksichtigt, bleiben jedoch in der Berechnung unverändert falsch. Wie bekomme ich eine richtige Berechnung ?
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebe Community, 

nach Rücksprache mit dem OFD an dieser Stelle auch noch einmal die Information an Sie: 


Bei der Berechnung werden die auf der Anlage Grundstück erklärten Flurstücksanteile für den Grund und Boden zunächst aufaddiert und die Summe auf voll qm abgerundet. Dies gilt für alle Bundesländer. 


Folglich heißt das für uns - wir werden in der UI sowie in der Berechnung bei jedem Modell erst die Summe der Produkte der Flurstücke und Miteigentumsanteile runden. Die Produkte werden wir nach den Elsterapplikationsbedingungen nach technisch möglicher Genauigkeit berechnen, dann aufaddieren und erst dann auf volle qm nach unten abrunden. Hinzu kommt eine Toleranz von 1 bei der Summe.

Wir werden diese Handhabung bis weiters so in jedem Model umsetzen. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team   

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christensen
Quote from Maya GrundsteuerDigital

Das Werte aktuell noch nicht wie beschrieben gerundet werden, ist uns bewusst. Daher sprechen wir davon, dass wir das umsetzen werden. Dies sollte Ihren Ansprüchen dann entsprechen.

Herzliche Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

Das hat doch mit der Rundung gar nichts zu tun, da die 90 qm ja als Validierungsgrenze richtig ist und den Vorgaben wie von ihnen beschrieben entsprechen.

Die von mir erfassten 89 entsprechen den Einreichungsregeln und sollen für die Berechnung genutzt werden. So schwer ist das doch nicht zu verstehen und umzusetzen.

Wenn die anteilige erfasste Fläche der Validierung entspricht,  dann mit diesem Wert rechnen. Punkt

Das ist nicht MEIN Anspruch, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für den steuerberatenden Beruf!