Aktenzeichen Grundstück Validierungsfehler

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Für ein Grundstück in Baden-Württemberg habe ich nun schon mehrfach das Aktenzeichen eingegeben.

ES KOMMT IMMER DIESE FEHLERMELDUNG:

Validierungsfehler:

  • Sie haben ein ungültiges Aktenzeichen angegeben.

Die Hilfefunktion hat folgendes ausgespuckt was ich auch abgearbeitet habe.

Wer kann hier helfen ?`

"Bitte stellen Sie sicher, dass keine Zahlendreher im Aktenzeichen vorhanden sind und das Sie das korrekte Bundesland unter Grundstücke > Basis (Adresse) ausgewählt haben. Das Aktenzeichen sollte im besten Fall zeichenganau wie auf dem Schriftverkehr mit der Finanzverwaltung mitgeteilt, eingetragen werden. Grundsätzlich sind nur Ziffern relevant. In Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein wird das Aktenzeichen als Steuernummer betitelt."

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-1
Maya GrundsteuerDigital
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svenja straberg


Ich habe folgenden Fehler:

Validierungsfehler:

  • Die Angabe des Aktenzeichens bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist nur in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zulässig. Für die Bundesländer Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein ist stattdessen die Steuernummer als Ordnungsbegriff zu verwenden.

Objekt befindet sich in NRW, aus diesem Grund wurde das Aktenzeichen vom Grundbesitzabgabenbescheid (Identisch mit Aktenzeichen aus dem Anschreiben Informationen zur Grundsteuerreform vom Finanzamt) und nicht die Steuernummer eingegeben. Fehler ist nicht zu beheben und dadurch keine ELSTER Übertragung möglich. Was kann ich tun?

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jonas trott

Wenn zum Grundstück die Feststellungserklärung angelegt ist, kann man auf der ersten Seite "Entwurf ->Übersicht" das Aktenzeichen löschen und neu eintragen. So haben wir bei uns bisher immer die Fehlermeldung entfernen können..

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mark fuchs
Quote from jonas trott

Wenn zum Grundstück die Feststellungserklärung angelegt ist, kann man auf der ersten Seite "Entwurf ->Übersicht" das Aktenzeichen löschen und neu eintragen. So haben wir bei uns bisher immer die Fehlermeldung entfernen können..

Hilft bei mir leider nicht. Habe 2 Fälle ausprobiert.

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kathrin richter

Ich habe das gleiche Problem bei einem Grundstück in NRW. Die Richtigkeit des Aktenzeichens wurde seitens der Finanzverwaltung bestätigt. Sämtliche Schreibweisen ausprobiert, nichts hilft...

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mark fuchs

Bis wann gibt es hierzu eine Rückmeldung? Wann kann der Fehler behoben werden?

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ulrich feldmann

Bei diesen Grundstücken konnte mittlerweile meinerseits nach einer Neueingabe des Aktenzeichens eine abschließende Bearbeitung erfolgen.
Aber keine Ahnung woran es gelegen hat.

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christensen

In anderen Fällen lag es bei den Angaben "Basis" an einem Zahlendreher der PLZ und/oder das Bundesland wurde nicht bzw falsch ausgewählt

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Roman von Oppenkowski
Quote from Roman von Oppenkowski

Gleiches Problem mit Grundstück in MV - Az. lt. FA-Schreiben stimmt mit GrSt-Bescheid 2022 überein, trotzdem "ungültiges Aktenzeichen". Auch egal, ob mit oder ohne Querstrichen, führende Nummer fürs Bundesland etc.

Hier hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass die Finanzverwaltung einfach mal die Prüfziffer, also die letzte Ziffer, beim Aktenzeichen weggelassen hat. Diese Prüfziffer war also weder auf dem Info-Schreiben enthalten noch auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Lapidare Auskunft der Hotline: "Die brauchte man früher auch nicht." - Kein Kommentar.

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bernd fischer

Das Problem mit den Aktenzeichen bzw. Steuernummern ist jetzt schon mehrere Wochen alt. Wann ist mit einer Lösung zu rechnen?

Und wenn das Problem nicht lösbar ist, dann muss eine Funktion eingerichtet werden, dass man die betroffenen Erklärungen wenigsten drucken oder als pdf ausgeben kann, um sie per Post bzw. Email ans Finanzamt übertragen zu können.