Summe der Grund und Bodenfläche (Niedersachsen) - Wohnungseigentum

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Die Flächensumme eines Flurstücks wird bei Eingabe von zwei unterschiedlichen Anteilen an einer wirtschaftlichen Einheit verdoppelt.

Bsp: Flur: 21 = 7.087 qm, Flurstück Zähler - Flurstück Nenner 824/14

1. Anteil: 109/10000 (Eigentumswohnung)

2. Anteil: 9/10000 (Tiefgarage)

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Littek, 

Nach Prüfung Ihres Anliegens, konnte kein Fehler gefunden werden. Die Summen entsprechen der ELSTER-Berechnung. 

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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christensen

Was sagt denn die Berechnung? Wird dort mit der Gesamtsumme "14.174" gerechnet?

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kathrin littek

Die Berechnung stimmt meiner Meinung nach, hier wird nicht mit den 14.174 gerechnet. 

Jedoch wird es in der Freizeichnungserklärung für den Mandanten so ausgewiesen. 

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Littek, 

Nach Prüfung Ihres Anliegens, konnte kein Fehler gefunden werden. Die Summen entsprechen der ELSTER-Berechnung. 

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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gabriele bermel
Quote from Julianna-GrundsteuerDigital

Hallo Julianna,

ich habe jetzt den gleichen Fall. Habe 3x das gleiche Flurstück mit unterschiedlichen Grundbuchblattnummern und Miteigentumsanteilen eingegeben. Es handelt sich um die Wohnung, Teileigentum Keller und Teileigentum Garage. Das Grundstück wird dann mit der 3fachen Größe angegeben. Ist das wirklich richtig?

Bitte um eine baldige Antwort

GSTB 72430775, Mandant 20132, Grundstück 61385400

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susanne kleinert

Hallo Gabriele,

soweit ich weiß, stehen in der Feststellungserklärung die Grundstücke mit der Gesamtgröße. Bei der Berechnung werden aber nur die Anteile berücksichtigt. Finde ich auch etwas unübersichtlich.