Gebäudeart fliegende Bauten

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Unter welche Gebäudeart fallen zu Lagerzwecken benutzte, fliegende Bauten?

Auf einem Grundstück wurden zwei Hallen errichtet. Ein Kaltlager in Stahlskelettbau und ein zeltartiges Lagergebäude ohne Fußboden, welches nur mit Hilfe von Erdnägeln mit dem Boden verbunden ist (kein Fundament). Fallen nun beide Gebäude trotz Ihrer stark unterschiedlichen Werthaltigkeit unter "Kaltlager"? Oder gibt es eine Möglichkeit die Ausführung zu erfassen? In den bisherigen Einheitswertbescheiden wurde das zeltartige Lager wegen der fliegenden Bauweise deutlich niedriger bewertet als massive Lagergebäude.

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GrundsteuerDigital
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Liebe Community-Mitglieder,

wir empfehlen bei solchen Spezialfällen Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten.

Schöne Grüße

- Ihr GrundsteuerDigital Team -