Landwirtschaftsbetrieb mit 1000 Grundstücken

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet

Ich hatte die Frage schon im Kontaktformular  gestellt:  ein Lawi.betrieb gilt als eine wirtschaftl. Einheit.  Wenn dieser Betrieb  1000  Grundstücke hat im Eigentum,  muss er dann  1000 Feststellungserklärungen  abgeben ?? Das wären im Basistarif  20, Euro mal 1000 Grdstücke  ergibt  20.000,00 Euro.

Im Premiumtarif  immer noch  5,00 euro mal 1000 Grd.stücke ergibt  5.000,00 Euro.  (Agrargenossenschaften).  Ist das  so  beabsichtigt ???  Wann bekomme ich  Antwort ? MFG A. F.

Pinned replies
Avatar
christoph ohlemacher
  • Angehefted
Quote from christoph ohlemacher

Und wie wird abgerechnet, wenn ein (institutioneller) Steuerpflichtiger, bspw. KdöR, hunderte Grundstücke erklärt, die nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören? Pro Grundstück € 5,00 oder pro Erklärung mit n Grundstücken € 5,00. Vertragshotline konnte hierzu nichts sagen !!!

Image 281

Avatar
aigner heinz

Das kann ja wohl nicht sein. Wenn ich für eine wirtschaftliche Einheit (Land- und Forstwirtschaft) bestehend aus 1.000 Grundstücken, die aber in einer Feststellung erklärt werden, kann nur 1x abgerechnet werden.

Avatar
christoph ohlemacher
  • Angehefted
Quote from christoph ohlemacher

Und wie wird abgerechnet, wenn ein (institutioneller) Steuerpflichtiger, bspw. KdöR, hunderte Grundstücke erklärt, die nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören? Pro Grundstück € 5,00 oder pro Erklärung mit n Grundstücken € 5,00. Vertragshotline konnte hierzu nichts sagen !!!

Image 281

Avatar
stb an.

In NRW werden die L+F Flächen in einer Gemarkung in einem Aktenzeichen zusammengefasst, so dass sich hier die Erklärungen bei L+F-Betrieben reduzieren.

Avatar
andrea förster
Quote from daniel

Die eigenen Flächen des Lawi bilden eine wirtschaftliche Einheit. Unter diesem einen Aktenzeichen werden die Flurstücke erfasst. Somit ist es dann auch nur eine einzige Erklärung.

Aus der Praxis:  die  1000 Grundstücke des l+f Betriebes  haben jedes ein eigenes Aktenzeichen. Die wirtschaftl. Einheit L+F Betrieb selbst hat kein eigenes Az., sondern jedes einzelne Grdstück  kann ein eigenes Az. haben.  Das gäbe  1000 Erklärungen.   Siehe auch die Frage von Herrn Ohlemacher. 

Avatar
A. Ebert

Die Pauschale gilt doch pro übermittelter Erklärung. Wenn alle Grundstücke also ein gemeinsames EW-Aktenzeichen haben, dann ist nur eine Erklärung einzureichen und nur einmal der Betrag fällig.

Hat jedes Objekt ein eigenes Aktenzeichen, dann machen sie pro Objekt eine Erklärung und zahlen pro Objekt die Fallgebühr.

Avatar
christoph ohlemacher

Und wie wird abgerechnet, wenn ein (institutioneller) Steuerpflichtiger, bspw. KdöR, hunderte Grundstücke erklärt, die nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören? Pro Grundstück € 5,00 oder pro Erklärung mit n Grundstücken € 5,00. Vertragshotline konnte hierzu nichts sagen !!!

Avatar
daniel

Die eigenen Flächen des Lawi bilden eine wirtschaftliche Einheit. Unter diesem einen Aktenzeichen werden die Flurstücke erfasst. Somit ist es dann auch nur eine einzige Erklärung.