Gemeinschaftsfläche bei Pflegeheimen?

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet

Hallo Zusammen,

bei Pflegeheimen wird regelmäßig in Wohnfläche und Gemeinschaftsfläche unterschieden. Habt ihr diese als Nutzfläche eingetragen oder zu der Wohnfläche hinzu addiert. Ich tendiere hier sehr stark zur Ansetzung als Nutzfläche.

Avatar
A. Ebert

Ausgehend vom alten Recht müsste man m.E. eine Einzelfallprüfung vornehmen;:

https://www.curacon.de/veroeffentlichungen/veroeffentlichung/422-grundsteuer-fg-muenster-klaert-wohnungsbegriff

Wenn es echte Wohnungen sind, dann Wohnfläche + den Rest als Nutzfläche. Wenn nicht, dann müsste der ganze Komplex als Nutzfläche erklärt werden.

Avatar
christensen

Wird da nicht nur die Bruttogrundfläche benötigt, da Sachwertverfahren?