ein Grundstück, mehrere flurstücke, verschiedene Bodenrichtwerte

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Wie sind mehrere Flurstücke, die zu einem Grundstück (ETW) gehören zu erfassen, wenn auch noch verschiedene Bodenrichtwerte angegeben sind. In der Grundstückserfassung kann man nur eine weitere Fläche erfassen. Wie geht's dann weiter? Ich habe jetzt 3 Grundstücke für einen Mandanten angelegt, obwohl es eigentlich nur ein Grundstück ist. Bei 3 Grundstücken wird jeweils eine Feststellungserklärung generiert. Das kann ja nicht richtig sein.

Duplikate 1
Flurstück mit 3 unterschiedlichen Bodenrichtwerten

Ich habe ein Flurstück mit 3 unterschiedlichen Zonen für die Bodenrichtwerte. Es lassen sich jedoch im Programm nur 2 Flächen eingeben. Wie und wo kann ich den 3. Teilbereich eintragen?

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Hallo ramona bergmann

ich denke, hierzu können die Berufsträger in diesem Forum kompetenter antworten als ich. Mein Kenntnisstand aus einem Gespräch mit einem steuerlichen Berater, der sich in dieser Hinsicht schon mit der Finanzverwaltung ausgetauscht hat:

Erfassen Sie die Flurstücke in dem regulären Dialog sowie die Summe der Teilflächen aufgeteilt auf zwei Bodenrichtwerte (und die Summen so, dass ELSTER das akzeptiert), und ergänzen Sie in dem Freitext-Feld "weitere Angaben" in eigenen Worten, dass zu der wirtschaftlichen Einheit zusätzlich noch Flurstück A, B, C mit den folgenden Daten Gemeinde/Kreis, Gemarkung, … etc. gehören.

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ramona bergmann

Es handelt sich aber nicht um weitere Flurstücke, sondern es ist 1 Flurstück, welches sich in 3 Zonen mit unterschiedlichen Bodenrichtwerten aufteilt. Die Spanne reicht hierbei von 15 €/m² und 0,31 €/m². das ist schon ein gewaltiger Unterschied. Und in der Erfassungsmaske lässt sich 1 Flurstück nur in 2 Teilbereiche für den Bodenrichtwert aufteilen. Da muss doch eine andere Lösung her.

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toni

Hallo,

das Problem (1 Flurstück und > 2 Bodenrichtwerte) gibt es wohl häufiger. Vielleicht kann jemand von Grundsteuer-Digital hier moderierend mit einsteigen und einen Lösungsansatz präsentieren.

besten Dank :-)

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Wolfgang Bischoff

Lt. einer Auskunft der Finanzverwaltung in Hessen sollten solche Fälle in den Erläuterungen der Erklärung erfasst werden. Leider nicht schön, ist aber wohl so.

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Das Problem wurde hier bereits mindestens zwei mal gemeldet, allerdings bisher ohne eindeutigen Lösungsvorschlag.

Siehe hier

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Ich denke, hierzu können die Berufsträger in diesem Forum kompetenter antworten als ich. Mein Kenntnisstand aus einem Gespräch mit einem steuerlichen Berater, der sich in dieser Hinsicht schon mit der Finanzverwaltung ausgetauscht hat:

Sowohl die Papier-Vordrucke als auch die ELSTER-Schnittstelle erlauben nur die Angabe von Teilflächen mit maximal zwei verschiedenen Bodenrichtwerten.


Der o.g. Berufsträger hat hier von dem Gespräch mit der Finanzverwaltung in Hessen berichtet. Von dort kam die Aussage, man möge die Teilflächen für zwei Bodenrichtwertzonen in den angebotenen Dialogen erfassen bzw. im Formular angeben, und die Angaben für die dritte Teilfläche incl. dem zugehörigen Bodenrichtwert in dem Feld "weitere Angaben" zu den Angaben für die wirtschaftliche Einheit erfassen.

https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/370-flurstuck-mit-3-unterschiedlichen-bodenrichtwerten">vgl. https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/370-flurstuck-mit-3-unterschiedlichen-bodenrichtwerten

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B W.
Quote from Walter Deinzer DATEV eG

Ich denke, hierzu können die Berufsträger in diesem Forum kompetenter antworten als ich. Mein Kenntnisstand aus einem Gespräch mit einem steuerlichen Berater, der sich in dieser Hinsicht schon mit der Finanzverwaltung ausgetauscht hat:

Sowohl die Papier-Vordrucke als auch die ELSTER-Schnittstelle erlauben nur die Angabe von Teilflächen mit maximal zwei verschiedenen Bodenrichtwerten.


Der o.g. Berufsträger hat hier von dem Gespräch mit der Finanzverwaltung in Hessen berichtet. Von dort kam die Aussage, man möge die Teilflächen für zwei Bodenrichtwertzonen in den angebotenen Dialogen erfassen bzw. im Formular angeben, und die Angaben für die dritte Teilfläche incl. dem zugehörigen Bodenrichtwert in dem Feld "weitere Angaben" zu den Angaben für die wirtschaftliche Einheit erfassen.

https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/370-flurstuck-mit-3-unterschiedlichen-bodenrichtwerten">vgl. https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/370-flurstuck-mit-3-unterschiedlichen-bodenrichtwerten

Hier sollte eine Antwort vom Grundsteuerdigital-Team kommen, es handelt sich hier doch um Erfassungsproblematiken!!

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Quote from B W.

Hier sollte eine Antwort vom Grundsteuerdigital-Team kommen, es handelt sich hier doch um Erfassungsproblematiken!!

Das Problem resultiert aber aus der ELSTER-Schnittstelle weil es dort genauso vorgesehen ist. Was die Situation nicht leichter macht und dem Grundsteuerdigital-Team keinen Alleingang gewährt.

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Hallo,

ich denke, dass ich das dasselbe Problem hatte und nun eine Lösung erarbeitet habe:

Ausgangslage:

- 1 Schreiben des Finanzamts, für 1 Mandanten, mit 1 Aktenzeichen

- Auf dem Schreiben sind 2 Lagebezeichnungen

- Lage 1 hat 1Teilfläche und einen Bodenrichtwert (Baureifes Land) 

- Lage 2 hat 2 Teilflächen (Teilfläche 1 = 2a = Baureifes Land, selber Bodenrichtwert wie Lage 1), wobei die Teilfläche 2 in zwei Zeilen abgedruckt ist, beide mit derselben m²-Zahl aber mit unterschiedlichen Bodenrichtwerten und Entwicklungszuständen (2b = Steuerlicher Bodenwert Außenbereich & 2c = LuF)

Problem:

- Je Aktenzeichen ist nur eine Erklärung abzugeben

- Ein Grundstück kann nur in max. 2 Flächen aufgeteilt werden, aber es können viele Flurstücke erfasst werden

Lösung:

- Unter einem Aktenzeichen darf nur eine wirtschaftliche Einheit abgebildet werden

=>Würde es mehrere wirtschaftliche Einheiten auf einem Grundstück geben, wären mehrere Aktenzeichen vergeben worden


- Lt. dem Beiblatt der Finanzverwaltung RLP heißt es wörtlich: "a) Werden in der Ausfüllhilfe mehrere Bodenrichtwerte für die gleiche Teilfläche ausgewiesen, ist lediglich EIN Wert in der Feststellungserklärung anzugeben. Dabei ist der Wert auszuwählen, dessen Nutzung am ehesten mit der des zu bewertenden Grundstücks vergleichbar ist. b) Liegt Ihr Grundstück im BEBAUTEN AUSSENBEREICH und wurden keine [anderen] Bodenrichtwerte ermittelt, ist [...] auf den abgeleiteten Bodenrichtwert zurückgegriffen werden. In diesen Fällen sind die Bodenrichtwerte für Flächen der LuF wegen der unterschiedlichen Nutzung bei Wohngrundstücken nicht zu übernehmen."

=> Lagebezeichnung 1 und Lagebezeichnung 2a haben denselben Entwicklungsstand (Baureifes Land) und denselben Bodenrichtwert. Die beiden Zeilen können also addiert und im Programm als die "erste Fläche" des Grundstücks ausgewiesen werden. Zugeordnet werden zu dieser Fläche dann 2 Gemarkungen/Flurstücke (Lage 1 + Lage 2 Teilfläche 2a).

=> Lagebezeichnung 2b und 2c: Es handelt sich tatsächlich um einen Teil eines Wohngrundstücks, es darf nur einer der beiden Bodenrichtwerte als "zweite Fläche" des Grundstücks ausgewiesen werden (FinVerw a)). Da "Baureifes Land" als "Trumpf" nicht angegeben wurde, ist die Fläche als "Bebauten Außenbereich" mit entsprechendem Bodenrichtwert auszuweisen und LuF nicht zu wählen (FinVerw b)).


Im Ergebnis wird somit unter einem Aktenzeichen nur eine Erklärung von einem Grundstück abgegeben. Dieses Grundstück teilt sich dabei auf 2 Teilflächen und 3 Flurstücke/Gemarkungen aus. Elsterprüfung sagt "ja" :-)

Ich hoffe ich habe das Problem getroffen, sonst war eine halbe Stunde komplett umsonst :-)

Viele Grüße

Felix

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Quote from Daniel & Gernhuber StBG mbH

Hallo,

ich denke, dass ich das dasselbe Problem hatte und nun eine Lösung erarbeitet habe:

Ausgangslage:

- 1 Schreiben des Finanzamts, für 1 Mandanten, mit 1 Aktenzeichen

- Auf dem Schreiben sind 2 Lagebezeichnungen

- Lage 1 hat 1Teilfläche und einen Bodenrichtwert (Baureifes Land) 

- Lage 2 hat 2 Teilflächen (Teilfläche 1 = 2a = Baureifes Land, selber Bodenrichtwert wie Lage 1), wobei die Teilfläche 2 in zwei Zeilen abgedruckt ist, beide mit derselben m²-Zahl aber mit unterschiedlichen Bodenrichtwerten und Entwicklungszuständen (2b = Steuerlicher Bodenwert Außenbereich & 2c = LuF)

Problem:

- Je Aktenzeichen ist nur eine Erklärung abzugeben

- Ein Grundstück kann nur in max. 2 Flächen aufgeteilt werden, aber es können viele Flurstücke erfasst werden

Lösung:

- Unter einem Aktenzeichen darf nur eine wirtschaftliche Einheit abgebildet werden

=>Würde es mehrere wirtschaftliche Einheiten auf einem Grundstück geben, wären mehrere Aktenzeichen vergeben worden


- Lt. dem Beiblatt der Finanzverwaltung RLP heißt es wörtlich: "a) Werden in der Ausfüllhilfe mehrere Bodenrichtwerte für die gleiche Teilfläche ausgewiesen, ist lediglich EIN Wert in der Feststellungserklärung anzugeben. Dabei ist der Wert auszuwählen, dessen Nutzung am ehesten mit der des zu bewertenden Grundstücks vergleichbar ist. b) Liegt Ihr Grundstück im BEBAUTEN AUSSENBEREICH und wurden keine [anderen] Bodenrichtwerte ermittelt, ist [...] auf den abgeleiteten Bodenrichtwert zurückgegriffen werden. In diesen Fällen sind die Bodenrichtwerte für Flächen der LuF wegen der unterschiedlichen Nutzung bei Wohngrundstücken nicht zu übernehmen."

=> Lagebezeichnung 1 und Lagebezeichnung 2a haben denselben Entwicklungsstand (Baureifes Land) und denselben Bodenrichtwert. Die beiden Zeilen können also addiert und im Programm als die "erste Fläche" des Grundstücks ausgewiesen werden. Zugeordnet werden zu dieser Fläche dann 2 Gemarkungen/Flurstücke (Lage 1 + Lage 2 Teilfläche 2a).

=> Lagebezeichnung 2b und 2c: Es handelt sich tatsächlich um einen Teil eines Wohngrundstücks, es darf nur einer der beiden Bodenrichtwerte als "zweite Fläche" des Grundstücks ausgewiesen werden (FinVerw a)). Da "Baureifes Land" als "Trumpf" nicht angegeben wurde, ist die Fläche als "Bebauten Außenbereich" mit entsprechendem Bodenrichtwert auszuweisen und LuF nicht zu wählen (FinVerw b)).


Im Ergebnis wird somit unter einem Aktenzeichen nur eine Erklärung von einem Grundstück abgegeben. Dieses Grundstück teilt sich dabei auf 2 Teilflächen und 3 Flurstücke/Gemarkungen aus. Elsterprüfung sagt "ja" :-)

Ich hoffe ich habe das Problem getroffen, sonst war eine halbe Stunde komplett umsonst :-)

Viele Grüße

Felix

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Aber dadurch, dass der Bodenrichtwert der eigentlichen Nutzung auszuwählen ist, habe ich mit der Berechnung dieses Flurstücks so meine Probleme:

6812qm landwirtschaftliche Nutzung (Bodenrichtwert 2,9)

281qm forstwirtschaftliche Nutzung (Bodenrichtwert 0,45)

2695qm Außenbereich (Bodenrichtwert 170)

Nach der Regel der eigentlichen Nutzung, würde der Außenbereich zum Tragen kommen und der Bodenrichtwert von 170 würde auch für die Flächen mit Bodenrichtwerten von 2,9 und 0,45 zur Geltung kommen. Ist meiner Meinung nach falsch, da es den Wert des Grundstückes doch falsch (zu hoch) ermittelt.


Einzige Möglichkeit: Land- und Forstwirtschaft zusammen fassen und über den Bodenrichtwert 2,9 angeben, dann ist der Wert nicht so arg verfälscht.

Letzte Möglichkeit: Im Notizfeld die Situation schildern und mit an das FA übermitteln.