Fehlerhafte Zuordnung Liegenschaftszinssatz
Die Zuordnung des Liegeschaftszinssatzes nach § 256 ist für Absatz 1 Punkt 3 und 4 verkehrt. Ein Mietwohngrundstück mit 6 oder weniger wurde unter Punkt 4. mit 4,5% bewertet, obwohl es nach Punkt 3. mit 4% zu bewerten ist. Gleiches nur umgekehrt gilt für ein Mietwohngrundstück mit 7 Wohnungen.