Sachwertverfahren - Bodenrichtwert wird mit Menge an Bauteilen multipliziert
Bsp.: Ein Grundstück mit insgesamt 200qm und einem Bodenrichtwert von 100 € ist mit 5 Geschäftsbauten bebaut. Diese Bauten sind unter "Nichtwohngrundstücke" mit 5 Lageplannummern erfasst. Die Steuerberechnung ermittelt den Bodenwert mit 200qm*(100€*5)=100.000,00. Richtig wäre 200qm*100€.
bei mir mit 12 Bauteilen entsprechend das selbe Problem