Fehler Ermässigung LuF bei Flächen-Lage-Modell Niedersachsen

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Bei der Ermittlung des Messbetrages wird der Wohnteil mit 0,53 multipliziert. Das ist falsch. Korrekt ist ein Abzug von 25 % auf Äquivalenzbetrag Grundstück und Wohnteil. Also z.B. vorläufiger Grundsteuermessbetrag x 0,75

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Högemann, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Steuermesszahlermäßigung gibt es nur für das Gebäude §6 Abs 2 NGrStG. Des weiteren werden mehrere Ermäßigungen addiert und abgezogen, daher die 0,53. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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timo högemann

Okay, dann hatte ich es falsch verstanden. Vielen Dank für die Info.

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Högemann, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Steuermesszahlermäßigung gibt es nur für das Gebäude §6 Abs 2 NGrStG. Des weiteren werden mehrere Ermäßigungen addiert und abgezogen, daher die 0,53. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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GrundsteuerDigital
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