Fehler Ermässigung LuF bei Flächen-Lage-Modell Niedersachsen
Bei der Ermittlung des Messbetrages wird der Wohnteil mit 0,53 multipliziert. Das ist falsch. Korrekt ist ein Abzug von 25 % auf Äquivalenzbetrag Grundstück und Wohnteil. Also z.B. vorläufiger Grundsteuermessbetrag x 0,75
Sehr geehrter Herr Högemann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Steuermesszahlermäßigung gibt es nur für das Gebäude §6 Abs 2 NGrStG. Des weiteren werden mehrere Ermäßigungen addiert und abgezogen, daher die 0,53.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team