Rechnungsschreibung
Wo findet man den Gegenstandswert zur Rechnungsschreibung? Am besten für mehrere Mandanten?
Wo findet man den Gegenstandswert zur Rechnungsschreibung? Am besten für mehrere Mandanten?
Selbes Problem, bei manchen Grundstücken funktioniert die Berechnung leider immer noch nicht. Bei denen, bei den es funktioniert kann ich nicht nachvollziehen wie gerechnet wurde. So kann ich das dem Mandanten schwer erläutern.
Den Status des Thread als "Beantwortet" zu markieren finde ich übrigens falsch. Offensochtlich sind einige Fragen zu dem Thema nicht geklärt.
Bei mir sind gerade in BW die Berechnugnen leider auch falsch.
Selbes Problem, bei manchen Grundstücken funktioniert die Berechnung leider immer noch nicht. Bei denen, bei den es funktioniert kann ich nicht nachvollziehen wie gerechnet wurde. So kann ich das dem Mandanten schwer erläutern.
Den Status des Thread als "Beantwortet" zu markieren finde ich übrigens falsch. Offensochtlich sind einige Fragen zu dem Thema nicht geklärt.
Die Berechnung ist jetzt bei meinem Fall möglich.
Wird in der Übersicht zu den Grundstücken auch eine (auswählbare) Spalte Gegenstandswert hinzukommen, sodass man danach filtern kann?
Ich kann nun auf den Button "Gegenstandswert berechnen" klicken. Dafür ist bei mir die Check-Box " Honorarrechnung versendet" verschwunden
Also ich seh's bei meiner übermittelten Erklärung (Status: Elster abgeschlossen) noch nicht, oder ich schaue falsch.
Die Berechnung ist jetzt bei meinem Fall möglich.
Wird in der Übersicht zu den Grundstücken auch eine (auswählbare) Spalte Gegenstandswert hinzukommen, sodass man danach filtern kann?
Können Sie dazu auch eine Berechnungsgrundlage sehen?
Der berechnete Wert ist bei uns in BaWü leider falsch, wir können aber gar nicht nachvollziehen, wie gerechnet wurde.
Hurra, ich hab´s auch gefunden. Und es funktioniert auch bei noch nicht übermittelten Erklärungen.
Allerdings kann man den Wert nicht ausdrucken.
Wir sind also wieder im Mittelalter, wo man den Mandanten, das Aktenzeichen, Grundstücksbezeichnung und den Gegenstandswert abschreibt.
Vielleicht bekommen wir ja noch ein paar Informationen zum GGW von GD?
Wäre es in dieser Berechnungsliste denn möglich, den Grundstückswert als Zwischengröße anzugeben (Fläche x Bodenrichtwert)?
1.) Das sagt dem Mandanten mehr, als so ein seltsamer Messbetrag...
2.) Das ist der Gegenstandswert laut StBVV. Den brauchen einige Berater für Ihre Rechnungsstellung. Es wäre schön, wenn wir den nicht permanent selbst berechnen müssten, wenn man schon eine Software benutzt.