Sachwertverfahren - Restnutzungsdauer wird falsch berechnet

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Wir haben ein Geschäftsgrundstück Baujahr 1992 (Klassifizierung als Kauf- und Warenhäuser). Die Berechnung gibt eine Restnutzungsdauer von 9 Jahren an, was bedeuten würde, dass das Gebäude eine typisierte ND von 39 Jahren hätte haben müssen (???). Richtig sind 50 Jahre, die Restnutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Darüber hinaus liegt die in der Berechnung angegebene Restnutzungsdauer auch noch unterhalb der der Mindestrestnutzungsdauer von 30%, was selbst bei 39 Jahren immer noch 11 Jahre wären. Ich bitte um dringende Behebung des Fehlers, da wir ansonsten überhaupt nicht weiterkommen, denn im Ertragswertverfahren funktionieren die Berechnungen nicht, weil wir überwiegend Erklärungen mit Gemeinden haben, die das Programm nicht erkennt (z.B. Gotha, Eisenach...)

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Wächter,

nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben den Vorgang geprüft und unser Produkt verbessert. Das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit nun behoben sein.

Bei Rückfragen oder weiteren Anfragen, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital-Team

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GrundsteuerDigital
  • Wird überprüft
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dp_grst
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hagen gernhardt

Die Mindestrestnutzungsdauer richtet sich nach der Gesamtnutzungsdauer (50 Jahre, laut der Klassifizierung). Das bedeutet, dass das Gebäude nicht unter 15 Jahre (50 Jahre *0,3) fallen sollen. Du schreibst noch Ertragswertverfahren, ich bin mir nicht sicher was du damit sagen willst aber euer Fall ist ein Fall des Sachwertverfahrens. Wenn ich dich falsch verstanden habe, vergiss den letzten Satz :)

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sabine wächter

Danke für die Antwort. Mir ist klar, das das ein Fall für das Sachwertverfahren ist. Der Kommentar zum Ertragswertverfahren bezog sich darauf, dass wir zum Zeitpunkt meines Kommentara keine Berechnungen im Ertragswertverfahren ausgeben konnte, weil die Gemeinden nicht vorhanden waren und auch keine Erklärungen im Sachwertverfahren machen konnten, weil die Berechnungen leider falsch sind.

Meine Berechnungen zur Restnutzungsdauer laut GD habe ich nur angestellt, um zeigen, dass  nicht nur die Restnutzungsdauer falsch berechnet wird, sondern auch bei einer (falschen fiktiven) Nutzungsdauer die Mindestrestnutzungsdauerermittlung nicht passt. Trotzdem nochmal danke!

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Christian Schmidt

Der Fehler besteht im Sachwertverfahren immer noch. Ich poste einen neuen Beitrag

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Sehr geehrte Frau Wächter,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben den Vorgang geprüft. Das Produkt wurde mit dem gestrigen Release verbessert und das von Ihnen beschriebene Berechnungsproblem sollte somit nun behoben sein.


Wir danken Ihnen für den Hinweis.


Bei Rückfragen oder weiteren Anfragen, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.


Herzliche GrüßeIhr 

GrundsteuerDigital-Team