Das unbebaute Grundstück hat einen Hörerin Steuermessbetrag als sein bebautes Grundstück mit einem Einfamilienhaus kathrin kocharsky vor 2 Jahren aktualisiert vor 2 Jahren Diskussion (unmoderiert)
Sorry, aber Sie können doch nicht die alten und noch bis 2024 gültigen Messbeträge mit den neuen - ab 2025 geltenden - vergleichen.
Die beiden Grundstücke sind durch ein anderes Grundstück getrennt. Bodenrichtwerte sind bei beiden gleich. Ich habe bei dem unbebauten Grundstück einen Steuermessbetrag von 75,48. Der Bescheid von 2021 hat nur einen Messbetrag von 6,13 €.
Das könnte daran liegen, dass der mindestwert für G+B zum Ansatz kommt