Stornierung der Erklärung

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Kann eine bereits übermittelte Erklärung storniert werden?

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GrundsteuerDigital
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Hallo Frau Weber,

eine Stornierung ist nicht möglich, Sie können aber erneut übertragen, wenn Sie etwas korrigieren möchten. Dazu auf "Erklärung überarbeiten" klicken.

Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -

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doreen schmidt

Bei erneuter Übertragung der Erklärung erlässt doch das Finanzamt auch zwei Bescheide? Die alte Erklärung muss doch storniert werden oder erfolgt dies automatisch von Programmseite her.

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christensen

Das Finanzamt wertet jeweils die zuletzt eingereichte Erklärung als maßgebende Erklärung. Trotzdem sollte man den Bescheid darauf hin prüfen, ob die geänderte Erklärung auch berücksichtigt wurde