Stornierung der Erklärung
Kann eine bereits übermittelte Erklärung storniert werden?
Bei erneuter Übertragung der Erklärung erlässt doch das Finanzamt auch zwei Bescheide? Die alte Erklärung muss doch storniert werden oder erfolgt dies automatisch von Programmseite her.
Hallo Frau Weber,
eine Stornierung ist nicht möglich, Sie können aber erneut übertragen, wenn Sie etwas korrigieren möchten. Dazu auf "Erklärung überarbeiten" klicken.
Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -
Das Finanzamt wertet jeweils die zuletzt eingereichte Erklärung als maßgebende Erklärung. Trotzdem sollte man den Bescheid darauf hin prüfen, ob die geänderte Erklärung auch berücksichtigt wurde