Einfamilienhaus, Land S-H, Baujahr 1967 - falsche Nettokaltmiete

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Im og. Fall ist laut Anlage 39 eine Nettokaltmiete von EUR 5,99 zu berücksichtigen. Bei der Berechnung wird eine Miete von EUR 6,14 gerechnet

Gleicher Fehler bei Wohnungseigentum, Land S-H, Baujahr 2001 - Anlage 39 = EUR 7,03 und bei Berechnung EUR 7,99

Muss ich wirklich jede Berechnung Schritt für Schritt prüfen??

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christensen

Das ist leider der Betrag aus der Anlage 39 aus dem Gesetzblatt Dezember 2019. 

Die geänderte Anlage 39 aus 2021 hatte ich leider nicht gesehen.

Insoweit ist der Punkt erledigt.

Sorry für die Umstände

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GrundsteuerDigital

Der Betrag von EUR 5,99 ist uns in diesem Fall unbekannt. Bitte teilen Sie uns mit woher Sie diesen nehmen, sodass wir Ihre Anfrage bearbeiten können.


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