offensichtlich scheint die Programmierung der Ermittlung der Wertzahl nach § 260 BewG - Anlage 43 fehlerhaft zu sein.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

offensichtlich scheint die Programmierung der Ermittlung der Wertzahl nach § 260 BewG - Anlage 43 fehlerhaft zu sein.

Bei einem von uns erfassten gemischt genutzten Grundstück (Baujahr 1978 und einem vorläufigen Sachwert nach § 258 Abs. 3 von 203.424,36 € (u. E. Korrekt ermittelt) und einem Bodenrichtwert nach § 247, Abs. 2 BewG = 220,00 € ergibt sich nach unseren Ermittlungen eine Wertzahl von 0,9. ) lt. Ihrer Berechnung von 0,8

PS.

Zu der Wertzahl 0,9 war Ihre Berechnung auch gekommen in der von mir gerügten fehlerhaften Berechnung der Alterswertminderung und einem noch fehlerhaften Ansatz einer Mindestbewertung (Ende Letzter Woche von mir gerügt).

Ich bitte um Überprüfung.