Datenimport Grundbuchblatt

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Seit dieser Woche wird beim Abrufen der Liegenschaftsinformationen das Grundbuchblatt nicht mehr übernommen. Bislang war dies in fast allen Fällen möglich.

Warum ist diese Funktion weg?

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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Werner,


der Abruf der Liegenschaftsinformationen beinhaltet seit Beginn an die folgenden Datenfelder:

  • Gemarkung
  • Gemarkungsnummer
  • Flurstücksnummer
  • Flurstückszähler
  • Flurstücksnenner
  • Bodenrichtwert

Teilweise konnten wir die Grundbuchblattnummer zusätzlich mit liefern. Wir mussten nach intensiver Prüfung jedoch feststellen, dass die Individualität bei den Grundbuchblattnummern extrem hoch ist und wir die Zurverfügungstellung nicht gewährleistet können.

Die Grundbuchblattnummer ist nur in Hessen & NRW ein Pflichtfeld. Hier erhalten Sie Informationen dazu, wo Sie die Grundbuchblattnummer erhalten können: https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/wie-kann-ich-als-steuerberater-liegenschaftsinformationen-digital-abrufen/

Viele Grüße

Maya Tabery

GrundsteuerDigital

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daniel

Gemarkungsnummer ist aber nicht die Grundbuchblattnummer. Die GBNr. ist aus meiner Sicht dort nicht vorhanden.

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ben-leon werner

Gemarkungsnummer ist nicht gemeint. Bislang sah es nach einem Abruf der Liegenschaftsinformationen so aus, dass auch das Feld Grundbuchblatt ausgefüllt wurde. Nun ist dies nicht mehr der Fall.

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Maya GrundsteuerDigital
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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Werner,


der Abruf der Liegenschaftsinformationen beinhaltet seit Beginn an die folgenden Datenfelder:

  • Gemarkung
  • Gemarkungsnummer
  • Flurstücksnummer
  • Flurstückszähler
  • Flurstücksnenner
  • Bodenrichtwert

Teilweise konnten wir die Grundbuchblattnummer zusätzlich mit liefern. Wir mussten nach intensiver Prüfung jedoch feststellen, dass die Individualität bei den Grundbuchblattnummern extrem hoch ist und wir die Zurverfügungstellung nicht gewährleistet können.

Die Grundbuchblattnummer ist nur in Hessen & NRW ein Pflichtfeld. Hier erhalten Sie Informationen dazu, wo Sie die Grundbuchblattnummer erhalten können: https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/wie-kann-ich-als-steuerberater-liegenschaftsinformationen-digital-abrufen/

Viele Grüße

Maya Tabery

GrundsteuerDigital

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maximilian klein
Quote from Maya GrundsteuerDigital

Sehr geehrter Herr Werner,


der Abruf der Liegenschaftsinformationen beinhaltet seit Beginn an die folgenden Datenfelder:

  • Gemarkung
  • Gemarkungsnummer
  • Flurstücksnummer
  • Flurstückszähler
  • Flurstücksnenner
  • Bodenrichtwert

Teilweise konnten wir die Grundbuchblattnummer zusätzlich mit liefern. Wir mussten nach intensiver Prüfung jedoch feststellen, dass die Individualität bei den Grundbuchblattnummern extrem hoch ist und wir die Zurverfügungstellung nicht gewährleistet können.

Die Grundbuchblattnummer ist nur in Hessen & NRW ein Pflichtfeld. Hier erhalten Sie Informationen dazu, wo Sie die Grundbuchblattnummer erhalten können: https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/wie-kann-ich-als-steuerberater-liegenschaftsinformationen-digital-abrufen/

Viele Grüße

Maya Tabery

GrundsteuerDigital

Ist damit zu rechnen, dass die Grundbuchblattnummern Stück für Stück hinterlegt werden oder werden diese nicht im größeren Umfang zur Verfügung gestellt?

In diesem Fall macht das Einspielen der Liegenschaftsinformationen in Hessen ja keinen Sinn und hätte von Grundsteuer-Digital auch nicht so beworben werden dürfen, weil wir uns auf diese Funkti8on verlassen haben.

Beste Grüße