Freigabe des Grundstücks an den Mandanten

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet
Guten Morgen,
ich sitze aktuell wieder an der Grundsteuer und habe das Problem das ein Mandant das Grundstück bereits an unsere Kanzlei freigegeben hat, jedoch noch nicht fertig war. Jetzt wollte ich dem Mandanten die Möglichkeit einräumen das Grundstück weiter zu bearbeiten, jedoch finde ich nicht wo ich dies tun kann.
Falls hier jemand weiß wie es geht wäre ich sehr dankbar, denn ich denke es wird nicht der letzte sein bei dem es so ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Fiedler

Avatar
GrundsteuerDigital

Hallo Herr Fiedler,

in der Feststellungserklärung können im Prozess über den Button "Erklärung überarbeiten" einen Schritt zurückspringen und so die Bearbeitung für den Mandanten erneut ermöglichen.

Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -

Avatar
jonas trott

Eine Möglichkeit ist das Grundstück zu duplizieren. So kann der Mandant das duplizierte Grundstück bearbeiten.