Miteigentumsanteil in der Feststellung bisher abgerundet - jetzt nicht mehr
Bisher wurden nach dem Komma eigegebene Miteigentumsanteile in den Erklärungen abgerundet. Wir fragten uns damals schon ob das so sein soll gaben der Sache aber keine Beachtung. Jetzt seit irgendwann werden auch die nach dem Komma erfassten Zahlen in der Feststellungserklärung angedruckt.
Bedeutet: Jeder darf seine fertigen Feststellungserklärungen nochmal anschauen, ob nach dem Komma früher ,00000 stand oder jetzt doch der Nachkomma Wert benötigt wird.
Bisher zog die Maske bei der Eingabe auf volle Anteile dann zurück egal was man eingab.
Sehr geehrter Herr Ziegler,
nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht.
Da wir auf unsere Rückfrage vor drei Wochen bislang keine Antwort erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage in der Zwischenzeit erledigt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, kommen Sie sehr gerne erneut auf uns zu.
Wir werden dieses Thema daher mit dem Status "kein Fehler" abschließen.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team
Sehr geehrter Herr Ziegler,
zunächst möchten wir uns für die späte Rückmeldung entschuldigen.
Um Ihre Anfrage zu beantworten: Auf dem Freizeichnungsdokument werden stets Nachkommastellen bei `Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler` gedruckt. Aus Vereinfachungsgründen erlauben wir in der Nutzeroberfläche die Eintragung von vollen Zahlen und fügen entsprechend die von ELSTER geforderten Nachkommastellen (“,0000[0]”) hinzu. In der Nutzeroberfläche ist es möglich, auch Werte mit Nachkommastellen einzutragen. Diese werden stets in das Freizeichnungdokument übernommen.
Es ist uns nicht bekannt, dass die Anwendung Rundungen vornimmt. Wir bitten Sie, uns einen Screenshot oder Bildschirmvideoaufnahme zuzusenden, falls Sie im genannten Feld dieses Verhalten nachstellen können. Wir konnten das Verhalten nicht nachstellen.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team
Überprüfung dringend notwendig. Es gehen zahlreiche Übertragungen heraus, die alle abgerundet werden mit MEA, diese wären dann alle zu korrigieren. Ich gehe wohl davon aus, dass der Mehraufwand dann uns zur Last fällt + wieder 8,00 EUR pro Korrektur-Übermittlung fällig werden.
Ist das bei anderen in bereits fertigen Feststellungserklärungen gerundet worden ?