Andere Eigentümer

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Ehefrau des Mandanten ist Eigentümerin einer landwirtschaftlichen Fläche. "Anderer" Eigentümer lässt sich nur anlegen solange sie Alleineigentümerin ist. Auf dem Katasterauszug sind 7 Eigentümer vermerkt. Wie gebe ich das ein???

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christensen

zur Beantwortung solcher Fragen sind die alten EW Bescheide für das angeforderte EW Zeichen manchmal ganz hilfreich.

Die Frage ist ob Sie für den 1/7 Anteil der Ehefrau aufgefordert sind eine Erklärung abzugeben oder ob sie für die Gemeinschaft/Bruchteilsgemeinschaft/GbR etc. aufgefordert sind die Erklärung für alle 7 abzugeben.

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gabriele bermel

Vielen Dank für die rasche Antwort. Die Ehefrau wurde angeschrieben, allerdings wird ja immer nur ein Eigentümer vom FA mit Post bedacht- nicht jeder aus der Eigentümergemeinschaft.

Im aktuellen Katasterauszug sind alle 7 Personen  angegeben. Allerding noch zusätzlich eine Erbengemeinschaft mit einem 1/4 Anteil. Wer sich dahinter verbirgt, ist nicht ganz klar. 

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christensen
Quote from gabriele bermel

Vielen Dank für die rasche Antwort. Die Ehefrau wurde angeschrieben, allerdings wird ja immer nur ein Eigentümer vom FA mit Post bedacht- nicht jeder aus der Eigentümergemeinschaft.

Im aktuellen Katasterauszug sind alle 7 Personen  angegeben. Allerding noch zusätzlich eine Erbengemeinschaft mit einem 1/4 Anteil. Wer sich dahinter verbirgt, ist nicht ganz klar. 

Da haben Sie dann ja noch einiges zu tun :-) Viel Erfolg

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chelsea sanner

Das Problem haben wir hier auch: Die Wohnungseigentümer (Ehegatten) leben in China und sind daher für uns nicht erreichbar. Die Mutter (unsere Mandantin) hat aber eine Generalvollmacht, weshalb wir die Eheleute als andere Eigentümer eingeben wollten. Das geht aber nicht, weil man nur "Alleineigentum" auswählen kann...

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christensen

@ Chelsea Als Eigentümer ist Ehepaare einzugeben. Im Reiter Eigentümer dann die beiden Personen anlegen

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chelsea sanner
Quote from christensen

@ Chelsea Als Eigentümer ist Ehepaare einzugeben. Im Reiter Eigentümer dann die beiden Personen anlegen

Heute klappt es auch. Letzte Woche kam noch die Meldung, dass nur "Alleineigentum einer natürlichen Person" ausgewählt werden dürfe.

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chelsea sanner
Quote from chelsea sanner

Heute klappt es auch. Letzte Woche kam noch die Meldung, dass nur "Alleineigentum einer natürlichen Person" ausgewählt werden dürfe.

Leider ist grade aufgefallen, dass der Haken bei "abweichender Eigentümer" entfernt wurde, sobald wir als Eigentümer Ehegatten ausgewählt haben. Das Problem, mehrere Eigentümer bei abweichenden Eigentümern einzutragen, besteht daher leider weiterhin

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christensen
Quote from chelsea sanner

Leider ist grade aufgefallen, dass der Haken bei "abweichender Eigentümer" entfernt wurde, sobald wir als Eigentümer Ehegatten ausgewählt haben. Das Problem, mehrere Eigentümer bei abweichenden Eigentümern einzutragen, besteht daher leider weiterhin

Abweichende Eigentümer sind nur zu erfassen, wenn es nicht der von Ihnen ausgewählte Mandant ist. Beispiel: Mandant ist der Ehemann aber alleinige Eigentümerin ist die Ehefrau.

Wenn Ehegatten Eigentümer sind, dann muß jeder Ehegatte unter dem Reiter "Eigentümer" bei dem Grundstück erfasst werden.

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chelsea sanner
Quote from christensen

Abweichende Eigentümer sind nur zu erfassen, wenn es nicht der von Ihnen ausgewählte Mandant ist. Beispiel: Mandant ist der Ehemann aber alleinige Eigentümerin ist die Ehefrau.

Wenn Ehegatten Eigentümer sind, dann muß jeder Ehegatte unter dem Reiter "Eigentümer" bei dem Grundstück erfasst werden.

Ja, das wissen wir. Unsere Mandantin ist aber die Mutter der Ehemanns. & wir dachten, dass wir seine Frau auch als weitere Eigentümerin erfassen könnten.

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christensen
Quote from chelsea sanner

Ja, das wissen wir. Unsere Mandantin ist aber die Mutter der Ehemanns. & wir dachten, dass wir seine Frau auch als weitere Eigentümerin erfassen könnten.

wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Mutter nur Generalbevollmächtigte die allenfalls als Empfangsbevollmächtigte in diesem Fall auftaucht. Oder ist sie auch Miteigentümerin (also Ehepaar und Mutter)?