Wo Eintragung Kleingartengrundstück?

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Wo oder bzw. wie tragt ihr Kleingartengrundstücke bzw. Wochenendgrundstücke, die zu Erholungszwecke geeignet sind, ein?

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chelsea sanner

Dankeschön!

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anja schuschke

Super und vielen Dank!!

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nicole sprange

Hallo, wir haben das nun herausgefunden: Das Kleingartengrundstück fällt unter Land- und Forstwirtschaft. Also bei Art der wirtschaftlichen Einheit: Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auswählen, dann bei Land- und Forstwirtschaft auf Hinzufügen und dort kann dann bei Nutzung: Kleingarten- und Dauerkleingartenland oder auch Gartenlaube (je nachdem was es ist) ausgewählt werden. Kleingärten und Dauerkleingartenland sind im Sinne des Bundeskleingartengesetzes als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft zu qualifizieren.

Gruß Nicole 

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chelsea sanner

Die gleiche Frage hätte ich auch. Hier steht auch zusätzlich ein Wochenendhaus auf dem Grundstück

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nicole sprange

Das würde mich auch sehr interessieren!