Wo Eintragung Kleingartengrundstück?
Wo oder bzw. wie tragt ihr Kleingartengrundstücke bzw. Wochenendgrundstücke, die zu Erholungszwecke geeignet sind, ein?
Wo oder bzw. wie tragt ihr Kleingartengrundstücke bzw. Wochenendgrundstücke, die zu Erholungszwecke geeignet sind, ein?
Hallo, wir haben das nun herausgefunden: Das Kleingartengrundstück fällt unter Land- und Forstwirtschaft. Also bei Art der wirtschaftlichen Einheit: Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auswählen, dann bei Land- und Forstwirtschaft auf Hinzufügen und dort kann dann bei Nutzung: Kleingarten- und Dauerkleingartenland oder auch Gartenlaube (je nachdem was es ist) ausgewählt werden. Kleingärten und Dauerkleingartenland sind im Sinne des Bundeskleingartengesetzes als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft zu qualifizieren.
Gruß Nicole
Die gleiche Frage hätte ich auch. Hier steht auch zusätzlich ein Wochenendhaus auf dem Grundstück
Dankeschön!