Gebäude auf fremden Grund und Boden

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet

Wo wird der Eigentümer des Grundstücks bei einem Gebäude auf fremden Grund und Boden erfasst?

Image 224

Avatar
christensen

Unter dem Tab Erbbaurecht kann man den Verpflichteten mit Name, Anschrift eingeben. Habe auch so einen Fall der reibungslos läuft:-)

Avatar

Die Angaben kann man in der Tabe "Erbbaurecht" erfassen. Für die vollständige Bezeichnung "Gebäude auf fremdem Grund und Boden / Erbbaurecht" fehlte vermutlich der Platz.

Da steht "Bitte geben Sie Name & Anschrift des/der Erbbauverpflichteten oder des (wirtschaftlichen) Eigentümers/der (wirtschaftlichen) Eigentümerin des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ein."

Auch auf den Papier-Vordrucken sind das die gleichen Felder.

Avatar
christensen

Da gibt es einen eigenen Reiter für