Datenabruf Liegenschaftsinformationen - nicht hilfreich ==> Schnittstelle zum Grundbuch?

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Die Liegenschaftsinformationen finde ich ehrlich gesagt wenig hilfreich:

  • Nicht selten bestehen wirtschaftliche Einheiten aus mehr als nur einem Flurstück. Wenn ich die Adresse eingebe, muss ich raten, welche Parzellen vielleicht noch dazu gehören oder doch schon zum Nachbarn...
  • Noch dazu kann man den Eigentümer nicht erkennen.

Im Moment führt das dazu, dass wir die Grundbuchauszüge in vielen Fällen über ein Notariat anfordern.

Ich vermisse eine Schnittstelle zum Grundbuch und einen Verweis auf BORIS (letzteres wurde an anderer Stelle ja schon gefordert)! Es wäre toll, wenn die Kammern sich einschalten, damit festgelegt wird, dass der Steuerberater ein "berechtigtes Interesse" hat. Ein Abgleich mit der VDB, die zeigt, für welche Steuerarten man bevollmächtigt ist, ist ja möglich.

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jochen conrad

Hallo,

in Rheinland-Pfalz ist das mittlerweile möglich. Aber hier eigentlich nicht erforderlich, da jeder Stpfl. vom FA einen Ausdruck mit (fast) allen Liegenschaftsdaten für seine Grundstücke erhält.

Gruß, Jochen Conrad

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GrundsteuerDigital

Hallo Herr Stehmann,

die Auswahl der Flurstücke kann schwierig sein, wenn Sie nicht wissen, was dem Mandanten gehört und was nicht - da haben Sie absolut recht. Der Mandant kann die Auswahl im Mandantenportal jedoch auch selber vornehmen.

Wenn Sie auf https://www.bodenrichtwerte-boris.de/ die rote Warnung sehen, werden Sie sicherlich verstehen, weshalb wir die Daten von dort nicht abrufen.

Bzgl. des berechtigen Interesse haben wir weit vor 2022 bereits mit Hilfe der DATEV-Kollegen versucht dies zu adressieren - leider erfolglos. Wünschenswert und einfach logisch (!) wäre dies nach wie vor.

Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -