Bei ELSTER.DE kann in allen Bundesländern das Grundbuchblatt erfasst UND gesendet werden! WARUM NICHT HIER???

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Die Angabe von Grundbuchblättern ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal, ein wichtiger Hinweis bei Az/StNrn mit sehr vielen Grundbuchblättern und eine immer wieder auftauchende Rückfrage der Mandanten, warum diese Information nicht in den Feststellungserklärungen enthalten ist. 

Die Antwort von GrdStD: "Die Grundbuchblattnummern sind nur in den Bundesländern Hessen und NRW Pflichtfelder. Das heißt, wenn Sie in einem anderen Bundesland leben bzw. dort ein Grundstück haben und es anlegen möchten, müssen Sie diese Felder nicht ausfüllen."

ICH WILL DIESE FELDER ABER AUSFÜLLEN und erstaunlicherweise kann ich bei ELSTER.DE in allen Bundesländern dieses Feld erfassen, es wird beim Ausdruck ausgegeben UND es kann gesendet werden. Für Bayern, wo die Felder von GSTD einfach wieder gelöscht werden, taucht die fehlende Grundbuchblattnummer als Fehlerhinweis auf.

WAS SOLL DIESER IRRSINN? Sorry, aber langsam reißt mir wirklich der Geduldsfaden! Ob ich wohl jemals unter "Typ des Beitrags" die Auswahl LOB auswählen werde können??

System
Duplikate 3
Bayern - Grundbuchblatt und Flur Nr

Bayern - unter Gemarkung Flurstücke - sind die Felder Grundbuchblatt und Flur Nr hellgrau und können nicht beschrieben werden - aber gleichzeitig wird es als fehlende Angabe moniert

Eintragung Grundbuchblatt

Das Feld ist ausgegraut und es können keine Eintragen mehr vorgenommen werden. Ebenso das Flurstück. Des Weiteren wird bei der Vollständigkeitsprüfung ein Fehler angezeigt, obwohl das Feld ausgefüllt wurde.

Eingabe Grundbuchblatt Brandenburg

Image 292

Zwar ist der Grundbuchblatt lt. Finanzverwaltung kein Pflichtfeld für die Deklaration. Trotzdem sollte dieses Feld nicht einfach ausgeblendet werden. Sollte die Blattnummer vorhanden sein, sollte diese auch weiterhin erfaßbar sein. Auch sollten bereits hinterlegte Daten nicht einfach gelöscht oder ausgeblendet werden.

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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Geduld.

Benannter Fehler ist nun behoben und Sie können das Grundbuchblatt nun für alle Bundesländern erfassen und senden.

Viele Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

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Support-Agent 3
  • Wird überprüft

Sehr geehrte Frau Albers,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Grundbuchblattnummer ist ausschließlich in Hessen und in Nordrhein-Westfalen ein Pflichtfeld. Daher ist dieses Feld in allen anderen Bundesländern ausgegraut und für die Feststellungserklärung nicht weiter relevant.

Bitte erläutern Sie uns Ihr Problem genauer (welches Bundesland, Screenshots von der Fehlermeldung, etc.), damit wir es nachstellen können.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.


Viele Grüße
Ihr GrundsteuerDigital-Team

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michelle beier

Sehr geehrtes GrundsteuerDigital-Team,

nach Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt handelt es sich in Sachsen bei der Grundbuchblattnummer um ein Pflichtfeld, was ausgefüllt werden muss.

Bitte beheben Sie zeitnah diesen Fehler! 

Sollte dieser Fehler nicht behoben werden, wäre Ihr Programm für uns schlichtweg nicht nutzbar!

Mit freundlichen Grüßen 

Michelle Beier

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Nicole Haaf

Sehr geehrtes Grundsteuer-Digital-Team, 

auch in Bayern handelt es sich um ein Pflichtfeld. Ich bitte um umgehende Behebung. 

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Haaf

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Wolfgang Bischoff

Auch wir können diese Daten nicht mehr erfassen. In der Anleitung zu BayGrSt 2 werden auf der Seite 1 zu den Zeilen 4 bis 6 aber diese Angaben gefordert. Bei der ELSTER-Prüfung gibt dieses aber keinen Fehler.

Bitte dringend überprüfen.

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Wolfgang Bischoff
Quote from Nicole Haaf

Sehr geehrtes Grundsteuer-Digital-Team, 

auch in Bayern handelt es sich um ein Pflichtfeld. Ich bitte um umgehende Behebung. 

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Haaf

Ja das ist absolut richtig. Bitte schnellstens beheben.

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Vielen Dank für den ausführlichen Hinweis Herr Bischoff! Wir prüfen die Umsetzbarkeit. 

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sascha oldendorf

Für Niedersachsen das gleiche Thema! Bitte wieder freischalten, dass man das Grundbuchblatt eingeben kann! 

Pflichtfelder für das jeweilige Bundesland sollten viel mehr einheitlich mit einem roten Stern gekennzeichnet werden. 

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sascha oldendorf
Quote from Jasmina von GrundsteuerDigital

In der offiziellen Elster Online Hilfe heißt es zu dem Eintrag Grundbuchblatt: "Sofern Sie die Grundbuchblattnummer in Ihren Unterlagen nicht finden, lassen Sie die Eintragung frei."