Berechnungsfehler BAYERN?
Sachverhalt:
Ein zu einer wirtschaftlichen Einheit (EFH) gehörender Weg (eigenes FlSt.) ist gem. § 4 Nr. 3 lit. a GrStG grundsteuerbefreit ("Öffentlicher Verkehr").
Vorgehensweise:Anlage Befreiung / Vergünstigung:
Steuerberechnung:
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(Korrekter) Abzug der befreiten 53 qm
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[...]
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(Korrekte) Ermittlung des Äquivalenzbetrags Gebäude
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[...]
PROBLEM: Ansatz 208,00 Äquivalenzbetrag WFL anstatt 104
Hier alternativ zum Vergleich der entsprechende Ausschnitt ohne jeglichen Ansatz der steuerbefreiten Fläche:
Folge: Der GrSt-Messbetrag fällt bei einer teilweisen Steuerbefreiung wesentlich höher aus!
--> Frage: Handelt es sich hierbei um einen Berechnungsfehler oder einen Fehler meinerseits?
Sehr geehrter Herr Haug,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Wir haben den Vorgang geprüft und unser Produkt verbessert. Das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit nun behoben sein.
Vielen Dank für Ihren Hinweis, bei weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne erneut.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team