Entgelte für Wiederholungs-/Korrekturübermittlung

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Bezugnehmend auf die Preistabelle würde ich gerne folgende Fragen seitens des Betreibers beantwortet bekommen:

Werden korrigierte Feststellungserklärungen noch einmal mit dem besagten Satz von 8,00 EUR / 5,00 EUR im jeweiligen Tarif berechnet oder sind Korrektur-Übermittlungen mit der Übermittlungsgebühr abgedeckt ? 

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Christian Ziegler

Eine einfache Frage für den Support. Mit ja/nein zu beantworten. Zeitnah für weitere Planungssicheeheit. 😁

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Christian Ziegler

Bitte um eine verbindliche Antwort !

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GrundsteuerDigital

Jede Erklärung wird nur einmalig berechnet.


Ab 15.09 wird die ELSTER-Schnittstelle auch die Möglichkeit bieten Einsprüche zu senden sowie Fristverlängerungen zu beantworten. Auch diese Services sind natürlich enthalten.

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andrea doeker

An welcher Stelle sind über Grundsteuerdigital Einsprüche zu senden?
und Fristverlängerung zu "beantworten"? Vielleicht meinen Sie Fristverlängerungen zur stellen!

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Aiko GrundsteuerDigital
  • Anfrage aufgenommen

Liebes Commity Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir prüfen diesen Vorgang und werden uns zeitnah zurückmelden.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Einsprüche können über den Button "Einspruch senden" eingereicht werden, sobald die Erklärung der Status "Elster abgeschlossen" angezeigt wird.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer