Entgelte für Wiederholungs-/Korrekturübermittlung
Bezugnehmend auf die Preistabelle würde ich gerne folgende Fragen seitens des Betreibers beantwortet bekommen:
Werden korrigierte Feststellungserklärungen noch einmal mit dem besagten Satz von 8,00 EUR / 5,00 EUR im jeweiligen Tarif berechnet oder sind Korrektur-Übermittlungen mit der Übermittlungsgebühr abgedeckt ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Einsprüche können über den Button "Einspruch senden" eingereicht werden, sobald die Erklärung der Status "Elster abgeschlossen" angezeigt wird.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer
Liebes Commity Mitglied,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir prüfen diesen Vorgang und werden uns zeitnah zurückmelden.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team
An welcher Stelle sind über Grundsteuerdigital Einsprüche zu senden?
und Fristverlängerung zu "beantworten"? Vielleicht meinen Sie Fristverlängerungen zur stellen!
Jede Erklärung wird nur einmalig berechnet.
Ab 15.09 wird die ELSTER-Schnittstelle auch die Möglichkeit bieten Einsprüche zu senden sowie Fristverlängerungen zu beantworten. Auch diese Services sind natürlich enthalten.
Bitte um eine verbindliche Antwort !
Eine einfache Frage für den Support. Mit ja/nein zu beantworten. Zeitnah für weitere Planungssicheeheit. 😁