Elster-Schnittstelle

Avatar
  • aktualisiert
  • Kein Fehler

Guten Morgen,

Bei der Überprüfung der Feststellungserklärung wird der Fehler, dass die Straßenangabe zu lang sei angezeigt. 27 anstatt der erlaubten 22 Buchstaben!!!

tatsächlich sind es 22 incl. Sonderzeichen. Allerdings ist es eine ausländische Adresse, vielleicht liegt es an Punkt und Komma?

Lösung??????????

Avatar
gabriele bermel
Quote from Julianna-GrundsteuerDigital

Hat sich erledigt. Wir haben ersatzweise eine deutsche Adresse eingegeben.

Hat zu lange gedauert.

Trotzdem vielen Dank

Avatar
Julianna-GrundsteuerDigital
  • Wird überprüft
Quote from gabriele bermel

Hallo Juliana,

GSTB 72430775, Mandantennr.:11512, G-41856609, Entwurf Feststellungserklärung F 78.

Ich habe 4 Flurstücke eingegeben. In dem Entwurf der Feststellungserklärung sind es 7!!!!!!! 3 sind doppelt!!!

Bitte um umgehende Klärung!!!!!

Da es keine Strassenadresse gibt braucht Hessen-ELSTER Grundbuchblatt-Nummer, Flur, Flurstück als Ersatz.

Da Sie dafür kein Eingabefeld haben, griff das Programm seit ca. 2 Wochen selbst auf entsprechende Daten zurück. Leider stand bei Grundbuchblattnummer aber die 6stellige Gemarkungsnummer. Ich habe das bereits als Fehler gemeldet.

Heute steht nur noch Flur und Flurstück als Lagebezeichnung in der obengenannten Feststellungserklärung. 

Da die LuF aber aus 4 Flurstücken auf einem Grundbuchblatt besteht, haben Sie sich eine Flurstückangabe rausgegriffen. Ob das Finanzamt das begreift weiss ich nicht.

Vielleicht ist die Umprogrammierung ja Ursache des Problems.

Bitte um umgehende Klärung

Guten Tag @gabriele bermel, 

wir werden Ihren Fall schnellstmöglich überprüfen und melden uns unverzüglich, sobald wir eine Lösung für das Problem gefunden haben. 

Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten. 

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Avatar
christensen

Das ist nur ein Hinweis und keine Fehlermeldung, die eine Deklaration über ELSTER verhindert. Sie könnten die Erklärung also ohne weiteres für ELSTER freigeben.

Avatar
gabriele bermel
Quote from christensen

Das ist nur ein Hinweis und keine Fehlermeldung, die eine Deklaration über ELSTER verhindert. Sie könnten die Erklärung also ohne weiteres für ELSTER freigeben.

Schon richtig. Aber bisher wurde die fehlende Strassenadresse bei LuF als Validierungsfehler gezeigt.

Die Möglichkeit sie wie bei Hessen-ELSTER durch GBB-Nr. Flur- und Flurstück zu ersetzten, war nicht möglich. Ich weiss, dass dies im Bundesmodell anders geregelt ist.

Dann hat man es geändert und Grundsteuerdigital hat auf die Eingaben Flur, Flürstücksnummer und Gemarkungsnummer zurückgegriffen.

Dabei erschien dann in der Feststellungserklärung zum Punkt Grundbuchblatt-Nr. die 6-stellige Gemarkungsnummer. Dies habe ich bemängelt, da ich wirklich nicht beurteilen kann was für die Finanzämter braucgen/wollen.

Seit heute lässt sich bei LuF in der Maske "Grundstück" auch die GBB-Nr. angeben. Es erscheint die entsprechende ELSTER-Meldung.

Vielleicht kein Problem- aber ich schicke bisher in Hessen keine LuF wg. der vielen Änderungen und Schwierigkeiten. 

Avatar
gabriele bermel
Quote from Patrick Heinrich

Hallo,

wie steht es mit der Klärung.

Habe es heute nochmal mit der Feststellungserklärung versucht. Wieder 3 Flurstücke doppelt

Avatar
gabriele bermel
Quote from Patrick Heinrich

Guten Morgen Herr Heinrich,

ich wollte mich erkundigen wie der Sachstand nun ist.

Vor 2 Tagen habe ich eine erneute Probefeststellungserklärung dieses Grundstücks durchgeführt und es ergab denselben Fehler: 3 von 4 Flurstücken erscheinen doppelt.

Vielen Dank!

Avatar
gabriele bermel
Quote from gabriele bermel

Hallo Juliana,

 GSTB-Nummer: 72430775

Auf den Freizeichnungsdokumenten im Hessenmodel erscheint kein Hinweis auf " Mitwirkung bei der Anfertigung der Erklärung", obwohl das Häckchen gesetzt ist. Nur die Angaben über die Empfangsvollmacht.

Beispiel: Mandant 11512, G-25245304, F 75.

Da wir wenige Feststellungserklärungen für andere Bundesländer haben, ist es mir erst jetzt aufgefallen. 

Ist das ein Fehler???

Baden Württemberg: Mandant14219, G-2780024, F 74 Mitwirkung wird angezeigt

Niedersachsen: Mandant 10916, G-97112085, F 71 Mitwirkung wird angezeigt

Guten Morgen Juliana,

es ist weiterhin so, dass in den hessischen Feststellungserklärungen trotz des" Häckchens" bei Mitwirkung keine Angabe des mitwirkenden Steuerberaters erscheint.

Im Hessen-Elster ist die Eingabe möglich!

Wir haben nur wenige Mandanten mit Grundstücken in anderen Bundesländer, die zum Teil eigene Grundsteuermodelle - oder das Bundesmodell nutzen. Dort wird die Angaben über den mitwirkenden Steuerberate (Name, Adresse usw.) in der Feststellungserklärung angezeigt.

Da ich es in Ihrem Programm nicht extra eingeben muss, nehme ich an, das beim Setzen des Häckchens bei Mitwirkung unsere Kanzlei übernommen wird.

Vielleicht ist es im Hessen-Modell nicht programmiert worden?

Vielen dank