Naher Angehöriger

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Hallo zusammen, 

ich habe mal eine Frage bezüglich dem Nahen Angehörigen. Angegeben wird in Grundsteuer Digital Nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder) wie ist das mit Mutter oder Vater des Mandanten. Kann dies ebenfalls hierüber abgebildet werden? Vielen Dank für die Auskunft 

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Bärbel Bölting

Hallo, ich habe gerade Deine Frage gesehen, solltest Du die Grundlagen für Nahe Angehörige suchen, gehe in die Abgabenordnung:

Abgabenordnung (AO)
§ 15 Angehörige

(1) Angehörige sind:

1.der Verlobte,

2.der Ehegatte oder Lebenspartner,

3.Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,

4.Geschwister,

5.Kinder der Geschwister,

6.Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,

7.Geschwister der Eltern,

8.Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).

(2) Angehörige sind die in Absatz 1 aufgeführten Personen auch dann, wenn1.in den Fällen der Nummern 2, 3 und 6 die die Beziehung begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;2.in den Fällen der Nummern 3 bis 7 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;3.im Fall der Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.