Baujahr des Gebäudes weicht von der Wohnung ab
das Baujahr des Gebäudes (1950) weicht von dem Baujahr der Wohnung (2002) ab. was trägt man hier ein bzw. wie kann man hier richtig vorgehen?
das Baujahr des Gebäudes (1950) weicht von dem Baujahr der Wohnung (2002) ab. was trägt man hier ein bzw. wie kann man hier richtig vorgehen?
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wir empfehlen dazu Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten oder den Hinweis in den "Ergänzenden Angaben" mitzusenden.
Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -