Baujahr des Gebäudes weicht von der Wohnung ab

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das Baujahr des Gebäudes (1950) weicht von dem Baujahr der Wohnung (2002) ab. was trägt man hier ein bzw. wie kann man hier richtig vorgehen?

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GrundsteuerDigital
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Liebe Community-Mitglieder,

wir empfehlen dazu Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten oder den Hinweis in den "Ergänzenden Angaben" mitzusenden.

Schöne Grüße

- Ihr GrundsteuerDigital Team -