Berechnung Grundsteuerwert - Abrundung bei unbebauten Grundstücken

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M.E. ist auch bei unbebauten Grundstücken der Grundsteuerwert auf volle hundert Euro abzurunden (§ 230 BewG). In § 230 BewG heißt es "Die ermittelten Grundsteuerwerte werden auf volle 100 Euro nach unten abgerundet."

In § 247 heißt es "Der Grundsteuerwert unbebauter Grundstücke ermittelt sich regelmäßig durch..."

Der Wert BRW x Fläche ist demnach der Grundsteuerwert, der nach § 230 BewG noch abzurunden ist. 

In der Berechnung unbebauter Grundstücke wird dies jedoch aktuell nicht gemacht. 

Bitte prüfen Sie die Berechnung im Programm

Duplikate 5
Programm kann Flächen nicht richtig aufsummieren (Hessen)

Weshalb kann das Programm bei der Steuerberechnung Hessen mehrere Flächen nicht richtig aufsummieren und abrunden?

In angefügtem Fall von Wohnungseigentum mit Miteigentumsanteilen an 5 Flurstücken ergibt die Summe der 5 Teilflächen auf 2 Nachkommastellen gerundet 117,89. Bei der Grundstückserfassung wird 118 qm berechnet. Richtig wäre eine Abrundung auf 117 qm nach § 5 HGrStG. In der Steuerberechnung wird mit 113 qm gerechnet. Wieso? Selbst wenn man alle 5 Teilflächen auf ganze qm abrunden würde, ergäben sich 115 qm.

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Rundung bei Fläche Grundstück in Berechnung falsch und wieder falsch (Hessen)

Nach § 5 Abs. 6 HGrStG sind die Quadratmeter der Fläche für die Berechnung des Flächenbetrags in Hessen abzurunden. In meinem Fall sind es 200,5 qm (ein Flurstück mit 125qm und 1/2 Anteil an einem Flurstück mit 151 qm), also ist mit 200 qm zu rechnen. Bei den Daten zum erfassten Grundstück zeigt das Programm an, dass die Summe der Fläche 201 qm wäre. Richtig erfasst als Fläche sind 200 qm. In der Berechnungsliste gestern wurde mit 200,5 qm gerechnet, also falsch. Heute wird in der Berechnungsliste für das selbe Grundstück mit 201 qm gerechnet, also wieder falsch. Wieso können Sie nicht abrunden?

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Rundungsfehler Fläche des Grundstücks (Niedersachsen)

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Rechnerisch ergibt sich für die erste Zeile: 77,24 qm und die zweite Zeile 6,37 qm. Nach § 3 (5) GrStG-Ni sind die ermittelten Flächen von Grund und Boden (und Gebäuden) auf volle Quadratmeter nach unten zu runden. An dieser Stelle wäre es wünschenswert die im Hintergrund laufende Summierungsformel anzupassen, damit der Hinweis verschwindet.

 

Rundung bei Eigentumswohnungen (Baden-Württemberg)

Sachverhalt: 

Grundstück mit 1740 m², ein Anteil von 25/1.000 entfällt auf die Eigentumswohnung unseres Mandanten, rechnerisch also 43,5 m².

Gibt man 43m² ein erscheint eine Fehlermeldung, dass sich rechnerisch ein Anteil von 44m² ergibt. 

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Aufrundung in Baden-Württemberg oder handelt es sich um einen Programmfehler? 

Grundsätzlich würde man doch (zugunsten des Mandanten) immer abrunden?


Vielen Dank!

Rundung Miteigentumsanteil (Bayern)

Bei Miteigentum rundet die Software mehrmals:

  • die Miteigentumsanteile werden nach unten abgerundet
  • Die Summe der m² aller Miteigentumsanteile wird abgerundet

Aus dem Gesetz ergibt sich Folgendes:

  • Die für dieses Gesetz maßgeblichen Flächen von Grund und Boden sowie die Wohn- und Nutzflächen der Gebäude sind jeweils auf volle Quadratmeter nach unten abzurunden.

Die Rundung der Summe der m² aller Miteigentumsanteile  ist für mich nachvollziehbar, die Abrundung der Miteigentumsanteile jedoch nicht.

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Elmar Sabel
Quote from Jasmina von GrundsteuerDigital

Sehr geehrter Herr Sabel,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte entschuldigen Sie die später Rückmeldung.

Das Produkt wird mit dem nächsten Release verbessert und das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit behoben sein.


Bitte schauen Sie daher morgen Abend - nach dem Release - erneut in Ihren Account und wiederholen den Vorgang.


Falls das Problem weiterhin auftreten sollte, kontaktieren Sie uns gerne erneut. 

Herzliche Grüße

Ihr GrundsteuerDigital-Team

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Programm berechnet noch immer die Fläche falsch (115qm). Das Problem ist also nicht fixed!

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis.

Die gewünschte Änderung wurde umgesetzt. Bei der Berechnung unbebauter Grundstücke sollte der Grundsteuerwert nun abgerundet werden.

Falls dies nicht der Fall sein sollte, kontaktieren Sie uns gerne erneut.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Sabel,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte entschuldigen Sie die später Rückmeldung.

Das Produkt wird mit dem nächsten Release verbessert und das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit behoben sein.


Bitte schauen Sie daher morgen Abend - nach dem Release - erneut in Ihren Account und wiederholen den Vorgang.


Falls das Problem weiterhin auftreten sollte, kontaktieren Sie uns gerne erneut. 

Herzliche Grüße

Ihr GrundsteuerDigital-Team

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christensen

Die Aussage ist völlig korrekt und bedarf einer Änderung!