Berechnung Grundsteuerwert - Abrundung bei unbebauten Grundstücken
M.E. ist auch bei unbebauten Grundstücken der Grundsteuerwert auf volle hundert Euro abzurunden (§ 230 BewG). In § 230 BewG heißt es "Die ermittelten Grundsteuerwerte werden auf volle 100 Euro nach unten abgerundet."
In § 247 heißt es "Der Grundsteuerwert unbebauter Grundstücke ermittelt sich regelmäßig durch..."
Der Wert BRW x Fläche ist demnach der Grundsteuerwert, der nach § 230 BewG noch abzurunden ist.
In der Berechnung unbebauter Grundstücke wird dies jedoch aktuell nicht gemacht.
Bitte prüfen Sie die Berechnung im Programm
Sachverhalt:
Grundstück mit 1740 m², ein Anteil von 25/1.000 entfällt auf die Eigentumswohnung unseres Mandanten, rechnerisch also 43,5 m².
Gibt man 43m² ein erscheint eine Fehlermeldung, dass sich rechnerisch ein Anteil von 44m² ergibt.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Aufrundung in Baden-Württemberg oder handelt es sich um einen Programmfehler?
Grundsätzlich würde man doch (zugunsten des Mandanten) immer abrunden?
Vielen Dank!