Feststellungserklärung 1.S

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bei einem Eigentümer mit mehreren Feststellungserklärungen steht bei allen

unter "Lage des Grundstücks/....." auf Seite 1 immer die Anschrift des Eigentümers

und dann unter Anlage zum Grundstück die Angaben des zu bewertenden Grundstückes.

Soweit so gut

Ist die Bezeichnung "Lage des Grundstückes" und Angabe des Eigentümers nicht widersprüchlich ? 

Nur wenn z.B. das eigene bewohnte Wohnhaus bewertet werden soll, ist das so ok.