Eigentumswohnung / Angaben Wohnungsgrundbuch

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Sowohl die Tutorials, Einträge Wissensdatenbank, Hotline etc helfen mir bzgl. "Eigentumswohnung - Angaben aus dem Wohnungsgrundbuch" nicht weiter. 

Die Frage ist, was wie einzutragen ist. 

Fall a)
Ich habe eine Eigentumswohnung 1. Laut Wohnungsgrundbuch ein Miteigentumsanteil am Grundstück iHv zzz/10.000. Flurstück xxx/yy.

Grundstücksfläche im Grundbuch 2572qm. 

Im letzten Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes habe ich folgende Daten zum Grundstück:
Flur/Flurstück: xxx/yy (zzz/10.000 MEA)
Anteil: 1/1


Welche Daten kommen also in Grundsteuer/Digital?
Fläche in qm = das aus dem Grundbuch oder die Wohnungsfläche?

Welche Zähler und Nenner sind dann richtig?


Fall b)

Eigentumswohnung 2 im Grundbuch mit 51,95/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück

660qm. Flur wird mit xxxxh bezeichnet.


In GrundsteuerDigital kann ich weder einen 4stelligen Flurstück-Nenner eintragen, noch 4stellig mit einem Buchstaben bei Flur eintragen.

Die Tutorials, Wissendatenbank und Co. verweisen auf 0815 Fälle zu Alleineigentum (Einfamilienhaus) mit eindeutigeren Grundbuchdaten. Für Wohnungseigentum/Miteigentum fehlen entsprechende Hinweise und Anleitungen. Der Verweis auf das Finanzamt, das kaum erreichbar ist, ist dann leider ebenso wenig hilfreich.

Bedienung Fachlichkeit System
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silvia müller
Quote from Joachim Kuth

Nachdem ich mich schon den ganzen Vormittag mit einem ähnlichen Fall rumärgere, habe ich vielleicht eine Lösung für Sie:

Die Beschriftung der Eingabemaske in GSD ist missverständlich; die Kontexthilfe ist m.E. sogar in Teilen falsch.

Dort steht bei der Fläche/BRW-Kombination: Tragen Sie die Fläche ein, soweit sie zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Gemeint ist aber hier: Tragen Sie den Anteil der Fläche ein, der zuzurechnen ist, soweit er zur wirtschaftlichen Einheit gehört.

Also im konkreten Beispiel bei mir: Grundstück 8145 qm, Wohnung im WEG 61 qm, MEA 738/100.000

Dann müssen Sie von Hand (sic!) die anteilige Fläche ausrechnen und abrunden, in diesem Fall ergibt sich 60 qm, und dies gehört auf der Karteikarte "Grundstück" in das Feld "Fläche des Grundstücks in qm".

Bei der Erfassung des Flurstücks hingegen (Liste "Gemarkung(en) und Flustück(e)" auf der gleichen Karteikarte) geben Sie dann die tatsächliche Fläche (also 8145 qm) sowie einen Zähler von 738 und einen Nenner von 100.000 ein.


hth 

Herr Kuth, ich finde Ihren Beitrag hilfreich. Vielen Dank

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Joachim Kuth
Quote from sandra nguyen

Dann überlassen wir den Support und die Betreuung der darüberhinausgehenden Themen doch lieber den Fachleuten von Fino oder unterstützungswilligen Community-Mitgliedern. Wunderbar ;-)

Nachdem ich mich schon den ganzen Vormittag mit einem ähnlichen Fall rumärgere, habe ich vielleicht eine Lösung für Sie:

Die Beschriftung der Eingabemaske in GSD ist missverständlich; die Kontexthilfe ist m.E. sogar in Teilen falsch.

Dort steht bei der Fläche/BRW-Kombination: Tragen Sie die Fläche ein, soweit sie zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Gemeint ist aber hier: Tragen Sie den Anteil der Fläche ein, der zuzurechnen ist, soweit er zur wirtschaftlichen Einheit gehört.

Also im konkreten Beispiel bei mir: Grundstück 8145 qm, Wohnung im WEG 61 qm, MEA 738/100.000

Dann müssen Sie von Hand (sic!) die anteilige Fläche ausrechnen und abrunden, in diesem Fall ergibt sich 60 qm, und dies gehört auf der Karteikarte "Grundstück" in das Feld "Fläche des Grundstücks in qm".

Bei der Erfassung des Flurstücks hingegen (Liste "Gemarkung(en) und Flustück(e)" auf der gleichen Karteikarte) geben Sie dann die tatsächliche Fläche (also 8145 qm) sowie einen Zähler von 738 und einen Nenner von 100.000 ein.


hth 

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sandra nguyen
Quote from christensen

Ich kümmere mich lieber um die Behebung und Lösung von Berechnungsfehlern ;-)

Dann überlassen wir den Support und die Betreuung der darüberhinausgehenden Themen doch lieber den Fachleuten von Fino oder unterstützungswilligen Community-Mitgliedern. Wunderbar ;-)

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christensen

Ich kümmere mich lieber um die Behebung und Lösung von Berechnungsfehlern ;-)

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sandra nguyen
Quote from christensen

Hilfreich wäre es auf jeden Fall, wenn ein gewisses Maß an Grundwissen vorhanden wäre was den Unterschied zwischen Angaben für die Grundsteuer und Angaben die sich aus einem Grunderwerbsteuerbescheid ergeben angeht. Weiterhin wäre es notwendig Grundwissen über den Zweck und die erforderlichen Angaben des Grundsteuergesetzes in der Erklärung zu haben und den Unterschied zwischen Grundstücksflächen und Wohnflächen zu kennen. Ohne dieses Grundwissen werden Sie die Erklärungen nicht mal bei ELSTER erfassen können.

Sorry für die Antwort

Vielen Dank für die hilfreiche Unterstützung. Allerdings bezog sich die Frage nicht auf fachliche Qualifikation, sondern darum, welche dieser Angaben eingetragen werden müssen, damit kein Validierungsfehler entsteht, da bereits die schlüssigsten Einträge vorgenommen wurden und trotzdem Fehlermeldungen erschienen. Wenn Sie natürlich fachlich so bewandert sind, dass Sie keinerlei Unterstützung benötigen, dann wäre es umso beeindruckender, dieses Wissen hier kund zu geben, statt davon auszugehen, dass reine Wissenslücken beim Fragesteller vorhanden sind. :)

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christensen
Quote from uwe morcher

Man könnte auch echte Beispiele aus der Ptaxis darstellen!

Da stimme ich Ihnen zu :-)

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uwe morcher

Man könnte auch echte Beispiele aus der Ptaxis darstellen!

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christensen

Hilfreich wäre es auf jeden Fall, wenn ein gewisses Maß an Grundwissen vorhanden wäre was den Unterschied zwischen Angaben für die Grundsteuer und Angaben die sich aus einem Grunderwerbsteuerbescheid ergeben angeht. Weiterhin wäre es notwendig Grundwissen über den Zweck und die erforderlichen Angaben des Grundsteuergesetzes in der Erklärung zu haben und den Unterschied zwischen Grundstücksflächen und Wohnflächen zu kennen. Ohne dieses Grundwissen werden Sie die Erklärungen nicht mal bei ELSTER erfassen können.

Sorry für die Antwort