Land- und Forstwirtschaft - fehlende Ertragsmeßzahlen und Gesamtfläche

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Im Liegenschaftskataster sind etliche Flächen der Landwirtschaft als nicht geschätzt angegeben und daher ist auch keine Ertragsmeßzahl verfügbar. Trotzdem nimmt das Programm die Eingabe von 0 nicht. Wo trägt man die Gesamtfläche des Betriebs ein, da ich immer die Fehlermeldung erhalte, dass die eingegebenen Grundstücksflächen größer sind als die Gesamtfläche

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebe Community,

vielen Dank für Ihre Nachrichten. Wir haben unser Produkt verbessert und es ist ab dem 12.10 möglich als EMZ eine 0 einzutragen. Das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit nun behoben sein.

Vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Geduld, bei weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne erneut.

Herzliche Grüße,


Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebe Community,

vielen Dank für Ihre Nachrichten. Wir haben unser Produkt verbessert und es ist ab dem 12.10 möglich als EMZ eine 0 einzutragen. Das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit nun behoben sein.

Vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Geduld, bei weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne erneut.

Herzliche Grüße,


Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
  • Gestartet

Liebe Community, 

vielen Dank für Ihre Nachrichten. Die Möglichkeit eine "0" als Ertragsmesszahl einzutragen ist in unserer Entwicklung und wird schnellstmöglich umgesetzt. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Theresa Meier

Sehr geehrtes Team von GrundsteuerDigital, 

ich habe dasselbe Problem wie Herr Aigner. Im Bayerischen Ministerialblatt vom 09.03.2022 (BayMBI. 2022 Nr. 162) steht auf Seite 36 das Folgende:

"Liegt für das Flurstück keine Ertragsmesszahl vor, wie z. B. bei Flurbereinigungsverfahren oder Rekultivierungsflächen, tragen Sie bitte als Ertragsmesszahl „0" ein."

Es ist also ausdrücklich "0" einzutragen. Wie Sie ja bereits wissen, funktioniert dies nicht.
Ich bitte folglich um Fehlerkorrektur.

Mit freundlichen Grüßen
Theresa Meier

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aigner heinz

Diese Antwort löst aber das Problem nicht. Entscheidend ist, ob Wege, Wasserflächen usw. bei denen keine EMZ ausgewiesen wird, der landwirtschaftlichen Nutzung zuzurechnen sind oder ob diese als Unland eingegeben werden können. In diesem Fall ist keine EMZ erforderlich.

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Julianna-GrundsteuerDigital
  • Kein Fehler

Sehr geehrter Herr Heinz, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie sie dem Paragraphen A 237 Abs entnehmen können, wird in allen Fällen in denen keine Ertragsmesszahlen nachgewiesen werden können, zur Vereinfachung die durchschnittliche Ertragsmesszahl der Gemarkung angesetzt:

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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aigner heinz

Kann leider keine Veränderung feststellen!