Grundstücksfläche wird abweichend vom Gesetz nicht abgerundet
In der Steuerberechnung für das Flächen-Faktor-Modell wird nun (vorher war das anders) bei der Fläche des Grundstücks mit Nachkommastellen gerechnet. § 5 Abs. 6 HGrStG lautet [1] Bei der Anwendung der Abs. 1 bis 5 ist stets von vollen Quadratmetern auszugehen. [2] Hierfür sind Nachkommastellen abzurunden.