Bebaute Grundstücke ohne Hausnummer/Straße

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Bei bebauten Grundstücken, die jedoch keine Straße/Hausnummer haben kommt immer wieder der folgende Fehler. 

Obwohl hinter Straße und Hausnummer der Vermerk "soweit Vorhanden" steht ist eine Berechnung ohne diese Angabe nicht möglich. 

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Zsuzsanna Abon-Horvath

Ich habe das gleiche Problem. Unser Mandant hat ein sonstiges bebautes Grundstück mit Flurstück Zähler und Flurstück Nenner. Dort steht ein Bungalow. Hat keine eigene Hausnummer, keine Straße. In der Nichtwohngründstücke - Gebäudeart können Sie nicht auswählen, dass es sich um ein Wochenendhaus handelt. Okay, dann bleibt das "gemischt genutzt Grundstück". Wenn es keine Straße für den Bungalow und keine Hausnummer gibt, was tragen wir ein?

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Sehr geehrte Frau Kling, sehr geehrte Frau Abon-Horwath,

nachfolgend melden wir uns bzgl. Ihrer Anfragen zurück.

Laut ELSTER-Vorgaben ist mindestens Straße oder Hausnummer bei bebauten Grundstücken notwendig.
Wir stimmen Ihnen zu, dass der Zusatz “soweit vorhanden” unglücklich von ELSTER in dem Fall formuliert wurde. Wir werden prüfen, ob wir diese Fehlermeldung abfangen und aussagekräftiger formulieren können.

Falls dem bebauten Grundstück weder eine Straße noch Hausnummer zugeordnet ist, bitten wir Sie uns einen aktuellen anonymisierten Nachweis hierzu zukommen zu lassen. Nach Eingang des Nachweises, werden wir den Fall bei ELSTER melden.

Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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christensen

Es gibt AnwenderInnen die bei Straße "Keine Straßenbezeichnung" oder " Keine Straße" und bei Hausnummer "0" erfasst haben. Da hat die Validierung dann offensichtlich geklappt