selbstständige Gebäudeteile mit unterschiedlichen Restnutzungsdauern/ gewogene Restnutzungsdauer A253.2 Abs. 3 AEBewGrSt im Ertragswertverfahren
Liebe Community,
ich habe einen Mandanten mit einem Einfamilienhaus (Haupthaus) aus 1936, bei dem im Jahre 1990 ein Anbau erfolgte. Folglich gilt das Ertragswertverfahren.
Nach A253.2 Abs. 3 AEBewGrSt ist bei selbstständige Gebäudeteile mit unterschiedlichen Restnutzungsdauern die gewogene Restnutzungsdauer zu berechnen. Hierzu ist das Verhältnis der jeweiligen Gebäuderoherträge zu bilden.
Laut Haufe ist ist für eine wirtschaftliche Einheit, welche aus mehreren Gebäudeteilen besteht zB Anbauten sind die Daten (Baujahr/ Kernsanierung/ Garagenstellplätze/ Wohn-und Nutzfläche usw).
Bietet das Programm die Möglichkeit 2 Gebäude einzutragen (um die Daten jeweils anzugeben) und daraus die gewogene Restnutzungsdauer zu ermitteln und dann bei der Bewertung zu Grunde zu legen ? Oder muss ich diese händisch berechnen und dann eintragen ?
Mit freundlichen Grüßen
Michele Enders
Kanzlei Goll & Hauke
Hallo Herr Enders,
ich stelle mir diese Frage auch.
Bei einer Gewerbeimmobilie berücksichtige ich den Anbau auch. Bei einem Anbau EFH, schaffe ich in den meisten Fällen keine separate WE, daher würde ich es nicht berücksichtigen? ich bin mir aber absolut nicht sicher und habe auch noch nichts in der Literatur gefunden.
Gruß
Andrea Pampuch